Zukunft der Rechnungsstellung: E-Rechnung und ViDA

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Zukunft der Rechnungsstellung: E-Rechnung und ViDA
E-Rechnungen empfangen müssen alle Unternehmen schon heute. Ab 2027 beginnt die Pflicht zum Ausstellen, ab 2030 gilt sie auch für EU-Geschäfte. Hier sehen Sie, wann welcher Schritt auf Sie zukommt.

Rechnungsstellung in Deutschland auf einen Blick

Die E-Rechnung ist im deutschen B2B-Geschäft bereits Realität. Empfangen müssen sie alle Unternehmen schon heute, ausstellen müssen sie die meisten ab 2027 oder 2028. Ab 2030 kommen die EU-Regeln der ViDA-Reform für Geschäfte im Binnenmarkt hinzu.

Termin

Was sich ändert

Wen es betrifft

seit 1.1.2025

E-Rechnungen empfangen

Alle inländischen Unternehmen, auch Kleinunternehmer

1.1.2027

E-Rechnungen ausstellen (B2B im Inland)

Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €

1.1.2028

E-Rechnungen ausstellen (B2B im Inland)

Alle übrigen Unternehmen, außer Ausnahmen

1.7.2030

E-Rechnung und digitale Meldung im EU-Geschäft (ViDA)

Unternehmen mit innergemeinschaftlichen B2B-Umsätzen

Was ist eine E-Rechnung und was nicht?

  • E-Rechnung: eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der europäischen Norm EN 16931. Software kann sie automatisch auslesen.

  • Zulässige Formate: XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, außer den Profilen MINIMUM und BASIC WL.

  • Keine E-Rechnung: PDF per E-Mail, eingescannte Papierrechnung, Word- oder Excel-Datei. Sie gelten als sonstige Rechnung.

Welches der beiden Formate besser zu Ihren Kunden passt, vergleichen wir im Beitrag XRechnung vs. ZUGFeRD.

Ab 1. Januar 2027: Wer E-Rechnungen ausstellen muss

  • Bis 31.12.2026 dürfen alle Unternehmen statt einer E-Rechnung noch eine sonstige Rechnung ausstellen, ein PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.

  • Ab 1.1.2027 gilt die Ausstellungspflicht für inländische B2B-Umsätze bei einem Vorjahresumsatz über 800.000 €. Maßgeblich ist der Umsatz 2026.

  • Im Jahr 2027 dürfen Unternehmen bis 800.000 € Vorjahresumsatz noch Papier- und andere Rechnungen verwenden.

  • Ab 1.1.2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen ausstellen, außer in den gesetzlichen Ausnahmen.

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Zwei Betriebe, zwei Stichtage

  • Ein Handwerksbetrieb mit 950.000 € Umsatz im Jahr 2026 stellt ab 1. Januar 2027 nur noch E-Rechnungen an Geschäftskunden aus.

  • Eine Grafikerin mit 120.000 € Umsatz darf 2027 noch PDF-Rechnungen schicken und stellt ab 1. Januar 2028 um.

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Stichtag 2027 bleibt

Handwerksverbände fordern, die Pflicht für 2027 um ein Jahr zu verschieben. Eine Gesetzesänderung gibt es dazu bisher nicht, der 1. Januar 2027 gilt weiterhin.

Ausnahmen: Wer keine E-Rechnung ausstellen muss

  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen. Empfangen müssen sie sie trotzdem.

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise.

  • Bestimmte steuerfreie Umsätze, zum Beispiel von Banken, Versicherungen oder Ärzten.

  • Rechnungen an Privatkunden (B2C).

Was die Regeln konkret für kleine Betriebe bedeuten, erklärt unser Beitrag zur E-Rechnung-Pflicht für Kleinunternehmer.

Ab 2030: ViDA für Geschäfte in der EU

Mit dem EU-Paket ViDA (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) wird die E-Rechnung ab 1. Juli 2030 auch über die Grenze zur Pflicht:

  • Rechnungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten müssen strukturiert nach EN 16931 sein.

  • Sie sind innerhalb von 10 Tagen nach der Leistung auszustellen.

  • Die Rechnungsdaten gehen digital an die Steuerverwaltung und ersetzen die heutige Zusammenfassende Meldung.

Wie die Meldung bis dahin funktioniert, lesen Sie im Beitrag zur Zusammenfassenden Meldung.

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PDF ist keine Lösung mehr

Wer nach dem jeweiligen Stichtag weiter PDF-Rechnungen an Geschäftskunden schickt, stellt keine ordnungsgemäße Rechnung aus. Ihr Kunde kann dann Probleme beim Vorsteuerabzug bekommen.

So bereiten Sie sich vor: 5 Schritte

  1. Stichtag bestimmen: Liegt Ihr Umsatz 2026 über 800.000 €, gilt für Sie der 1. Januar 2027, sonst der 1. Januar 2028.

  2. Empfang sicherstellen: ein eigenes E-Mail-Postfach für Rechnungen und ein Programm, das XRechnung und ZUGFeRD anzeigen kann.

  3. Software prüfen: Kann Ihr Rechnungsprogramm XRechnung oder ZUGFeRD im zulässigen Profil erzeugen?

  4. Testen: Schicken Sie schon jetzt einzelne E-Rechnungen an Stammkunden.

  5. Archiv anpassen: Bewahren Sie die Originaldatei mit den strukturierten Daten auf, nicht nur einen Ausdruck.

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Empfang ist einfacher als gedacht

Für den Empfang von E-Rechnungen reicht nach Auffassung des BMF ein E-Mail-Postfach. Zum Lesen der XML-Daten brauchen Sie zusätzlich einen Viewer oder eine passende Software.


FAQ:

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Ab 1. Januar 2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag. Alle übrigen Unternehmen müssen ab 1. Januar 2028 E-Rechnungen an inländische Geschäftskunden ausstellen. Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht befreit.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Ein PDF ist eine sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung hat ein strukturiertes Format nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?

Ja. Seit 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Ausstellen müssen Kleinunternehmer sie nicht.

Gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinbeträge?

Nein. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise sind von der Pflicht ausgenommen.

Was ändert sich 2030 durch ViDA?

Ab 1. Juli 2030 werden E-Rechnungen auch für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten Pflicht. Sie sind innerhalb von 10 Tagen auszustellen, und die digitale Meldung ersetzt die Zusammenfassende Meldung.

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