Muster-Gutschrift mit Reverse-Charge-Vermerk
Pflichtangaben auf einer Gutschrift mit Reverse-Charge
Damit die Gutschrift im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens korrekt erstellt ist, sollte sie folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift des Gutschriftausstellers – in der Regel der Leistungsempfänger.
Name und Anschrift des Leistungserbringers – die abrechnende Partei.
Ausstellungsdatum der Gutschrift – aktuelles Datum.
Gutschriftsnummer – eindeutig, fortlaufend, intern dokumentiert.
Beschreibung der bezogenen Leistung oder Lieferung – klar und konkret.
Datum der Leistungserbringung oder Leistungszeitraum – zur steuerlichen Einordnung.
Gesamtbetrag der Gutschrift (ohne MwSt.) – Nettovergütung.
Hinweis auf Reverse-Charge-Verfahren – z. B. „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Reverse-Charge“.
Empfohlene Zusatzangaben
Für bessere Transparenz und schnellere Zuordnung empfiehlt se:
Verweis auf zugrundeliegenden Vertrag oder Bestellung – Projektbezug, Referenznummer.
Zahlungsbedingungen – insbesondere bei Teilzahlungen oder Verrechnungen.
Kontaktperson für Rückfragen – besonders bei internationalen Geschäften.
Wann wird diese Art von Gutschrift verwendet?
Reverse-Charge-Gutschriften finden Anwendung, wenn:
eine Leistung von einem ausländischen Unternehmen bezogen wird,
innerhalb Deutschlands bestimmte Branchen oder Leistungen unter das Reverse-Charge-Verfahren fallen (z. B. Bauleistungen, Metallhandel),
die Umsatzsteuer nicht vom Leistenden, sondern vom Empfänger abgeführt wird,
eine Selbstabrechnung durch den Kunden vorgesehen ist – statt klassischer Rechnung durch den Lieferanten.
