Der Unternehmer-Guide durch die Rechnungs-Galaxie



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Der erste Tag nach dem Urlaub kann anstrengend sein – ein voller Posteingang, laufende Termine und der Kopf noch am Meer. Der Wiedereinstieg nach dem Sommer gelingt besser, wenn man die ersten Tage als sanften Start plant, anstatt kopfüber zu springen.
Das Jahressteuergesetz 2026 hebt den Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat an – eine glatte Verdopplung. Für Selbstständige, die ohnehin häufig nachzahlen müssen, kann das spürbar ins Geld gehen. Was sich ändert, ab wann es gilt und wie Sie hohe Zinsen vermeiden.
Bisher kam der Steuerbescheid mit der Post – ab 2027 wird die elektronische Bekanntgabe über ELSTER zum Regelfall. Wer weiter Papier möchte, muss selbst aktiv werden. So bereiten Sie sich als Selbstständige rechtzeitig vor.
Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – viele Selbstständige haben das übersehen. Zum 31. Dezember 2026 endet zudem die allgemeine Schonfrist für Papier- und PDF-Rechnungen; bei höchstens 800.000 Euro Umsatz 2026 bleibt bis Ende 2027 Zeit. Die Checkliste zeigt, was jetzt zu tun ist.
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