Muster-Rechnungskorrektur

Eine Rechnungskorrektur – auch Stornorechnung oder Korrekturrechnung genannt – dient dazu, eine fehlerhafte Rechnung zu berichtigen. Sie enthält die gleichen Pflichtangaben wie eine normale Rechnung, weist aber negative Beträge aus und verweist eindeutig auf die Originalrechnung.

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Was muss eine Rechnungskorrektur enthalten?

Für eine Rechnungskorrektur gelten dieselben Pflichtangaben wie für eine normale Rechnung. Zusätzlich muss sie sich eindeutig auf die Originalrechnung beziehen und den Grund sowie den Umfang der Korrektur ausweisen.

Pflichtangaben

  • Kennzeichnung als Rechnungskorrektur – eindeutig als „Rechnungskorrektur", „Stornorechnung" oder „Korrekturrechnung" bezeichnen.

  • Eigene fortlaufende Rechnungsnummer – eine neue, einmalig vergebene Nummer.

  • Rechnungsdatum – Tag der Ausstellung der Korrektur.

  • Angaben zum Rechnungssteller – Firmenname, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr.

  • Angaben zum Rechnungsempfänger – Name oder Firmenname, Anschrift.

  • Bezug zur Originalrechnung – Rechnungsnummer und Datum der fehlerhaften Originalrechnung.

  • Grund der Korrektur – z. B. „Warenrückgabe", „Reklamation", „nachträglicher Preisnachlass".

  • Differenz des Nettobetrags – um wie viel sich der Nettobetrag gegenüber der Originalrechnung ändert.

  • Differenz des Steuerbetrags – die entsprechende Änderung der Umsatzsteuer.

  • Steuersatz – muss dem Steuersatz der Originalrechnung entsprechen (19 % oder 7 %).

Empfohlene Angaben

  • Bankverbindung – IBAN und ggf. BIC für die Rückerstattung.

  • Verwendungszweck – zur Zuordnung der Rückzahlung.

  • Form der Erstattung – Überweisung, Verrechnung oder Barzahlung.

  • Gesamtbetrag der Rückerstattung – die Summe, die dem Empfänger zurückzuzahlen ist.

Bei einer Preisminderung weisen Sie auf der Rechnungskorrektur negative Werte für Nettobetrag und Umsatzsteuer aus. Ihr Kunde muss daraufhin seinen Vorsteuerabzug korrigieren – und Sie mindern Ihre Umsatzsteuerschuld. Beide Seiten müssen die Korrektur in der Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum berücksichtigen, in dem die Rechnungskorrektur ausgestellt wurde.

Wann und warum wird eine Rechnungskorrektur erstellt?

Eine Rechnungskorrektur erstellen Sie immer dann, wenn Sie eine bereits ausgestellte Rechnung nachträglich ändern müssen – insbesondere den Rechnungsbetrag oder die Umsatzsteuer:

  • Warenrückgabe – Der Kunde hat Ware zurückgeschickt und Sie erstatten den Betrag. Die Rechnungskorrektur dokumentiert die Minderung von Nettobetrag und Umsatzsteuer.

  • Reklamation – Sie haben eine Preisminderung oder Ersatzleistung wegen Mängeln gewährt. Die Korrektur passt die ursprüngliche Rechnung an.

  • Nachträglicher Preisnachlass – Sie gewähren einen Mengenrabatt, Treue-Bonus oder eine andere Vergünstigung nach Rechnungsstellung.

  • Stornierung – Der Auftrag wurde nicht oder nur teilweise ausgeführt. Die Rechnungskorrektur hebt die Originalrechnung ganz oder teilweise auf.

  • Fehlerhafte Beträge – Auf der Originalrechnung war der Preis falsch, die Umsatzsteuer fehlerhaft berechnet oder ein anderer Betragsfehler enthalten.

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Eine Rechnungskorrektur darf nur vom Rechnungssteller erstellt werden – also von demjenigen, der die Originalrechnung ausgestellt hat. Der Rechnungsempfänger kann keine Korrektur vornehmen. Wenn Sie als Empfänger eine Korrektur benötigen, fordern Sie diese beim Rechnungssteller an.

Wo finden Sie die Rechnungskorrektur auf MeineRechnungOnline.de?

Auf MeineRechnungOnline.de erstellen Sie die Rechnungskorrektur direkt aus einer bestehenden Rechnung – mit einem Klick:

  1. Öffnen Sie die Rechnung, zu der Sie eine Korrektur erstellen möchten.

  2. Wählen Sie die Option Korrektur.

  3. Das System übernimmt automatisch die Daten der Originalrechnung – Rechnungssteller, Empfänger, Positionen, Umsatzsteuer.

  4. Passen Sie die Positionen an (Preisminderung, Warenrückgabe) und speichern Sie den Beleg.

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