E-Rechnung empfangen, prüfen und validieren: So gehen Sie sicher vor

Drei Aufgaben, die zusammenhängen
Wer E-Rechnungen empfängt, hat in der Praxis drei Aufgaben: das Annehmen der Datei, das Anzeigen ihrer Inhalte und das Prüfen, ob sie formal und inhaltlich korrekt ist. Alle drei sind seit dem 1. Januar 2025 für inländische Unternehmen Pflicht – auch für Kleinunternehmer und Selbstständige.
Schritt 1: E-Rechnungen empfangen
Welcher Übertragungsweg ist erlaubt?
Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Übertragungsweg vor. In der Praxis hat sich der E-Mail-Versand mit Anhang durchgesetzt – Sie erhalten die E-Rechnung als XML- oder PDF/A-3-Datei direkt in Ihre Mailbox.
Empfehlenswert ist ein dediziertes Rechnungs-Postfach wie [email protected]:
klare Trennung von allgemeiner Korrespondenz
bessere Übersicht und Archivierung
automatisierte Weiterleitung an die Buchhaltung möglich
Daneben gibt es weitere Wege wie Lieferantenportale, EDI-Verbindungen oder spezialisierte E-Invoicing-Plattformen. Welcher Weg passt, hängt vom Geschäftspartner und der eigenen Infrastruktur ab.
Was, wenn der Empfang scheitert?
Wenn Sie eine korrekt verschickte E-Rechnung nicht annehmen können, haben Sie kein Anrecht auf eine alternative Papier- oder PDF-Rechnung. Der Aussteller hat seine Pflicht erfüllt. Sie selbst riskieren Probleme beim Vorsteuerabzug.

Schritt 2: E-Rechnungen anzeigen
Eine XRechnung ist ohne Hilfsmittel kaum lesbar – die XML-Datei wirkt wie ein technischer Datensatz. Eine ZUGFeRD-Datei lässt sich dagegen als sichtbare PDF öffnen, die strukturierten Daten liegen unsichtbar im Hintergrund.
Möglichkeiten der Anzeige
Art der Datei |
Wie sichtbar machen? |
|---|---|
XRechnung (XML) |
Spezieller Viewer (z. B. ELSTER-Tool der Finanzverwaltung), Buchhaltungssoftware, Online-Viewer |
ZUGFeRD (PDF/A-3) |
Jeder PDF-Reader öffnet die sichtbare Seite; das eingebettete XML braucht spezielle Software |
Empfehlenswert ist eine Lösung, die beide Formate anzeigt und gleichzeitig die strukturierten Daten in ein lesbares Format überträgt – also Felder wie Rechnungsnummer, Betrag, Steuersatz und Positionen klar herausstellt.

Schritt 3: E-Rechnungen prüfen
Beim Prüfen einer E-Rechnung gibt es zwei Ebenen, die nicht verwechselt werden dürfen:
Inhaltliche Prüfung
Die inhaltliche Prüfung ist klassische Rechnungskontrolle:
Sind Leistung und Liefermenge korrekt?
Stimmt die ausgewiesene Steuer mit dem Steuersatz überein?
Wurden vereinbarte Skonti und Rabatte berücksichtigt?
Sind alle Pflichtangaben nach § 14 UStG vorhanden?
Diese Prüfung ist nicht neu – sie galt schon immer für Papier- und PDF-Rechnungen.
Technische Validierung
Die technische Validierung ist neu und betrifft die Struktur der Datei selbst:
Entspricht die XML-Datei der Norm EN 16931?
Sind alle Pflichtfelder vorhanden und korrekt befüllt?
Liegt das richtige Format vor (XRechnung oder zulässiges ZUGFeRD-Profil)?
Sind die Plausibilitätsregeln eingehalten (z. B. Summenkontrolle)?
Welche Validierungs-Werkzeuge gibt es?
Validatoren der Finanzverwaltung
Die deutsche Finanzverwaltung stellt über ELSTER ein Tool zur Verfügung, mit dem E-Rechnungen im XML-Format sichtbar gemacht und auf grundlegende Konformität geprüft werden können.
Validatoren in Rechnungssoftware
Viele Rechnungs- und Buchhaltungslösungen bringen eine eingebaute Validierung mit. Diese prüft eingehende E-Rechnungen automatisch und meldet Auffälligkeiten.
Online-Validatoren
Es gibt frei zugängliche Online-Tools, die eine XML-Datei prüfen und die Ergebnisse strukturiert anzeigen. Achten Sie hier auf Datenschutz – Rechnungsdaten sollten nicht auf unsicheren Plattformen hochgeladen werden.

So gehen Sie strukturiert vor
Datei sichern. Speichern Sie die empfangene E-Rechnung sofort in Ihrem Archiv – die Originaldatei (XML oder PDF/A-3) ist das maßgebliche Dokument.
Datei anzeigen. Öffnen Sie sie mit einem geeigneten Viewer oder einer Rechnungssoftware.
Inhaltlich prüfen. Kontrollieren Sie wie gewohnt, ob Leistung, Betrag und Pflichtangaben korrekt sind.
Technisch validieren. Lassen Sie die Struktur auf EN 16931 prüfen.
Bei Fehlern reklamieren. Wenden Sie sich bei formalen oder inhaltlichen Mängeln an den Aussteller mit der Bitte um korrigierte Rechnung.
Korrekte Datei buchen. Erst nach erfolgreicher Prüfung übernehmen Sie die Daten in Ihre Buchhaltung.
GoBD-konform archivieren. Das Original wird für 10 Jahre revisionssicher gespeichert.

Die häufigsten Stolperfallen
Problem |
Konsequenz |
Lösung |
|---|---|---|
Spam-Filter blockiert XML |
Rechnung wird übersehen |
Whitelist für Rechnungsadressen einrichten |
Nur PDF gespeichert, XML verworfen |
GoBD-Verstoß, Original fehlt |
Beide Dateien revisionssicher speichern |
Formale Fehler nicht erkannt |
Buchung mit ungültiger Rechnung |
Validierung vor dem Buchen |
Falsches Profil akzeptiert (z. B. MINIMUM) |
Datei ist keine E-Rechnung |
Profil prüfen, ggf. Reklamation |
Originaldatei manuell verändert |
GoBD-Verstoß |
Originaldatei nur im Archiv halten, Bearbeitung an Kopie |

Wer auf der anderen Seite stehen möchte – also selbst E-Rechnungen ausstellen – findet die Schritt-für-Schritt-Anleitung im Artikel E-Rechnung erstellen – kostenlos und rechtskonform. Für einen Gesamtüberblick zur Pflicht ist E-Rechnung in Deutschland: Pflicht, Fristen und Formate der richtige Einstieg. Speziell für Kleinunternehmer empfiehlt sich E-Rechnung-Pflicht für Kleinunternehmer.
Reicht ein normales E-Mail-Postfach, um E-Rechnungen zu empfangen?
Für die rechtliche Empfangsfähigkeit ja. Um die Datei zu öffnen und zu prüfen, brauchen Sie aber zusätzlich einen Viewer oder eine Rechnungssoftware.
Muss ich jede empfangene E-Rechnung validieren?
Eine Validierung ist rechtlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Sie deckt formale Fehler auf, die später beim Vorsteuerabzug oder bei einer Betriebsprüfung Probleme bereiten könnten.
Wie öffne ich eine XRechnung-Datei?
Mit einem speziellen Viewer (etwa dem ELSTER-Tool der Finanzverwaltung) oder einer Rechnungssoftware mit Anzeigefunktion. Eine reine Textdatei zeigt zwar den XML-Code, ist aber kaum lesbar.
Was tue ich, wenn eine empfangene E-Rechnung formale Fehler enthält?
Wenden Sie sich an den Aussteller und bitten Sie um eine korrigierte E-Rechnung. Buchen Sie die fehlerhafte Datei nicht als endgültige Rechnung.
Welche Datei muss ich archivieren – die XML oder die Sichtansicht?
Die Originaldatei. Bei XRechnung ist das die XML, bei ZUGFeRD die PDF/A-3 mit eingebettetem XML. Eine separat ausgedruckte oder konvertierte Version ist nicht ausreichend.
Was ist der Unterschied zwischen Validieren und Prüfen?
Validieren bezieht sich auf die technische Konformität der Datei (EN 16931, Pflichtfelder, XML-Struktur). Prüfen bezieht sich auf die inhaltliche Richtigkeit (Leistung, Beträge, Pflichtangaben).
Sind Online-Validatoren sicher?
Das hängt vom Anbieter ab. Achten Sie auf Datenschutz, Serverstandort in der EU und klare Bedingungen. Bei sensiblen Rechnungsdaten ist eine lokale Lösung oder ein vertrauenswürdiger Anbieter mit AV-Vertrag vorzuziehen.
