E-Rechnung erstellen: kostenlos und rechtskonform in 5 Schritten

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?
Bevor wir loslegen, eine wichtige Klarstellung: Eine E-Rechnung ist keine einfache PDF, auch wenn diese per E-Mail verschickt wird. Sie ist ein strukturierter Datensatz, der maschinell verarbeitet werden kann und der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
In Deutschland sind dafür zwei Formate üblich:
XRechnung – reines XML, geeignet für die öffentliche Verwaltung und automatisierte B2B-Prozesse
ZUGFeRD (ab Profil EN 16931) – hybrid aus sichtbarem PDF und eingebettetem XML
Pflichtangaben einer E-Rechnung
Eine E-Rechnung muss inhaltlich dieselben Angaben enthalten wie eine klassische Rechnung. Diese Pflichtangaben gelten weiterhin nach § 14 UStG:
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Ausstellungsdatum
Fortlaufende Rechnungsnummer
Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der Leistung
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
Aufgeschlüsseltes Entgelt nach Steuersätzen
Anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag
Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts

In 5 Schritten zur fertigen E-Rechnung
Schritt 1: Format wählen
Entscheiden Sie sich für XRechnung oder ZUGFeRD. Faustregel:
B2G (Rechnungen an Behörden) → XRechnung ist Pflicht
B2B mit eigenem System → meist XRechnung
B2B mit vielen kleineren Geschäftspartnern → ZUGFeRD, weil sichtbar als PDF
Schritt 2: Daten erfassen
Tragen Sie alle Pflichtangaben in Ihr Rechnungstool ein. Wichtig sind besonders Stammdaten wie:
eigene Steuernummer oder USt-IdNr.
vollständige Rechnungsanschrift des Empfängers
bei B2G: die Leitweg-ID des Empfängers (Routing-Identifier)
Schritt 3: Strukturiertes Format generieren
Die Software erzeugt automatisch das XML in der gewünschten Norm. Wichtig: Achten Sie darauf, dass das Profil EN 16931 oder EXTENDED gewählt ist. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL erfüllen die Anforderungen der E-Rechnungspflicht nicht.
Schritt 4: Validierung durchführen
Bevor Sie die Rechnung versenden, prüfen Sie sie technisch. Eine Validierung zeigt an, ob alle Pflichtfelder korrekt befüllt sind und die XML-Struktur der Norm entspricht. Häufige Stolperfallen:
fehlende Leitweg-ID bei B2G
ungültige Steuernummer-Formate
nicht zugelassene Profile
fehlende oder falsch verknüpfte Zahlungsangaben

Schritt 5: Versenden und archivieren
Eine E-Rechnung kann per E-Mail als Anhang verschickt werden – ein eigenes Portal oder spezielles Netz ist nicht erforderlich. Speichern Sie die Originaldatei (XML bzw. PDF/A-3) anschließend GoBD-konform für 10 Jahre. Wichtig: Die Originaldatei ist das maßgebliche Dokument, nicht ein nachträglich erzeugter Ausdruck.

Worauf Sie beim Versand achten sollten
Beim Versand per E-Mail genügt rechtlich ein dediziertes Rechnungs-Postfach des Empfängers. Trotzdem empfiehlt sich:
Die E-Mail-Adresse für Rechnungen vorab mit dem Geschäftspartner abstimmen.
In der Betreffzeile Rechnungsnummer und Zeitraum klar benennen.
Bei B2G den korrekten Übertragungsweg (z. B. ZRE oder OZG-RE) nutzen – einfacher E-Mail-Versand wird hier oft nicht akzeptiert.
Bei sensiblen Daten optional eine verschlüsselte Übertragung.
Häufige Fehler beim Erstellen vermeiden
Fehler |
Folge |
Lösung |
|---|---|---|
Einfaches PDF statt E-Rechnung |
Gilt nicht als E-Rechnung |
Strukturiertes Format (XRechnung/ZUGFeRD) verwenden |
Falsches ZUGFeRD-Profil |
Keine Anerkennung nach EN 16931 |
Profil EN 16931 oder EXTENDED wählen |
Fehlende Pflichtangaben |
Kein Vorsteuerabzug |
Software mit Pflichtfeld-Prüfung nutzen |
Keine Validierung |
Risiko von Rückfragen / Ablehnungen |
Vor jedem Versand validieren |
Falsche Archivierung |
GoBD-Verstoß |
Originaldatei 10 Jahre revisionssicher speichern |

Wenn Sie Rechnungen aus vorhandenen PDF-Dateien in eine E-Rechnung überführen möchten, lesen Sie den Artikel PDF in E-Rechnung umwandeln. Für den umgekehrten Weg – das Empfangen und Prüfen einer E-Rechnung – hilft die Anleitung E-Rechnung empfangen, prüfen und validieren. Wenn Sie sich für den Vergleich der Formate interessieren, finden Sie die Details unter XRechnung vs. ZUGFeRD.
Kann ich eine E-Rechnung einfach als PDF per E-Mail verschicken?
Nein. Ein einfaches PDF erfüllt nicht die Anforderungen einer E-Rechnung nach § 14 UStG. Sie brauchen ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab Profil EN 16931).
Welches Format soll ich für meine E-Rechnungen wählen?
Für Rechnungen an Behörden ist XRechnung Pflicht. Im B2B-Bereich ist ZUGFeRD oft praktischer, weil die Datei zusätzlich als sichtbare PDF lesbar bleibt. Beide Formate sind rechtlich gleichwertig.
Brauche ich eine kostenpflichtige Software, um E-Rechnungen zu erstellen?
Nein. Es gibt kostenlose und kostengünstige Lösungen, mit denen Sie rechtskonforme E-Rechnungen erstellen können. MeineRechnungOnline.de wird in Kürze ein solches Werkzeug bereitstellen.
Muss ich meine E-Rechnung vor dem Versand validieren?
Eine Validierung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Sie hilft, formale Fehler frühzeitig zu erkennen und stellt sicher, dass die Datei der Norm EN 16931 entspricht.
Wie versende ich eine E-Rechnung?
Im B2B-Bereich reicht der Versand per E-Mail an ein vereinbartes Rechnungs-Postfach. Für B2G-Rechnungen nutzen Sie die offiziellen Übertragungswege wie ZRE oder OZG-RE.
Wie lange muss ich eine E-Rechnung archivieren?
Wie bei klassischen Rechnungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die Originaldatei (XML bzw. PDF/A-3) muss revisionssicher und GoBD-konform gespeichert werden.
Was bedeutet "Leitweg-ID"?
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Adressierungs-Kennung für Behörden im B2G-Bereich. Sie wird in der E-Rechnung mitgegeben, damit der öffentliche Auftraggeber sie korrekt zuordnen kann.
