E-Rechnung erstellen: kostenlos und rechtskonform in 5 Schritten

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E-Rechnung erstellen: kostenlos und rechtskonform in 5 Schritten
Eine E-Rechnung ist kein einfaches PDF – sie muss strukturierte Daten enthalten und der Norm EN 16931 entsprechen. Hier finden Sie eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie eine rechtskonforme E-Rechnung erstellen und versenden.

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Bevor wir loslegen, eine wichtige Klarstellung: Eine E-Rechnung ist keine einfache PDF, auch wenn diese per E-Mail verschickt wird. Sie ist ein strukturierter Datensatz, der maschinell verarbeitet werden kann und der europäischen Norm EN 16931 entspricht.

In Deutschland sind dafür zwei Formate üblich:

  • XRechnung – reines XML, geeignet für die öffentliche Verwaltung und automatisierte B2B-Prozesse

  • ZUGFeRD (ab Profil EN 16931) – hybrid aus sichtbarem PDF und eingebettetem XML

Sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD erfüllen die Anforderungen der E-Rechnungspflicht. Wer ZUGFeRD nutzt, hat den Vorteil, dass die Rechnung auch ohne spezielle Software lesbar bleibt.

Pflichtangaben einer E-Rechnung

Eine E-Rechnung muss inhaltlich dieselben Angaben enthalten wie eine klassische Rechnung. Diese Pflichtangaben gelten weiterhin nach § 14 UStG:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens

  2. Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers

  3. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  4. Ausstellungsdatum

  5. Fortlaufende Rechnungsnummer

  6. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der Leistung

  7. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung

  8. Aufgeschlüsseltes Entgelt nach Steuersätzen

  9. Anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag

  10. Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts

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Wer ab dem 1. Januar 2028 die Istversteuerung anwendet, muss zusätzlich einen Hinweis auf diese Besteuerungsart in der Rechnung aufnehmen. Bei fehlenden Pflichtangaben verliert die Rechnung ihre umsatzsteuerliche Anerkennung – das gefährdet den Vorsteuerabzug.

In 5 Schritten zur fertigen E-Rechnung

Schritt 1: Format wählen

Entscheiden Sie sich für XRechnung oder ZUGFeRD. Faustregel:

  • B2G (Rechnungen an Behörden) → XRechnung ist Pflicht

  • B2B mit eigenem System → meist XRechnung

  • B2B mit vielen kleineren Geschäftspartnern → ZUGFeRD, weil sichtbar als PDF

Schritt 2: Daten erfassen

Tragen Sie alle Pflichtangaben in Ihr Rechnungstool ein. Wichtig sind besonders Stammdaten wie:

  • eigene Steuernummer oder USt-IdNr.

  • vollständige Rechnungsanschrift des Empfängers

  • bei B2G: die Leitweg-ID des Empfängers (Routing-Identifier)

Schritt 3: Strukturiertes Format generieren

Die Software erzeugt automatisch das XML in der gewünschten Norm. Wichtig: Achten Sie darauf, dass das Profil EN 16931 oder EXTENDED gewählt ist. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL erfüllen die Anforderungen der E-Rechnungspflicht nicht.

Schritt 4: Validierung durchführen

Bevor Sie die Rechnung versenden, prüfen Sie sie technisch. Eine Validierung zeigt an, ob alle Pflichtfelder korrekt befüllt sind und die XML-Struktur der Norm entspricht. Häufige Stolperfallen:

  • fehlende Leitweg-ID bei B2G

  • ungültige Steuernummer-Formate

  • nicht zugelassene Profile

  • fehlende oder falsch verknüpfte Zahlungsangaben

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Ein Freiberufler erstellt eine ZUGFeRD-Rechnung im Profil EN 16931 für einen Geschäftskunden. Vor dem Versand prüft er die Datei mit einem Validator – das Tool meldet eine fehlende USt-IdNr. des Kunden. Er ergänzt die Angabe und versendet die Rechnung anschließend per E-Mail an die Rechnungsadresse des Kunden.

Schritt 5: Versenden und archivieren

Eine E-Rechnung kann per E-Mail als Anhang verschickt werden – ein eigenes Portal oder spezielles Netz ist nicht erforderlich. Speichern Sie die Originaldatei (XML bzw. PDF/A-3) anschließend GoBD-konform für 10 Jahre. Wichtig: Die Originaldatei ist das maßgebliche Dokument, nicht ein nachträglich erzeugter Ausdruck.

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MeineRechnungOnline.de wird in Kürze ein Werkzeug bereitstellen, mit dem Sie E-Rechnungen direkt im Browser erstellen können – in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD, mit integrierter Validierung und sicherer Archivierung. Das Tool befindet sich aktuell in Vorbereitung. Sie können sich vormerken lassen und werden informiert, sobald es verfügbar ist.

Worauf Sie beim Versand achten sollten

Beim Versand per E-Mail genügt rechtlich ein dediziertes Rechnungs-Postfach des Empfängers. Trotzdem empfiehlt sich:

  • Die E-Mail-Adresse für Rechnungen vorab mit dem Geschäftspartner abstimmen.

  • In der Betreffzeile Rechnungsnummer und Zeitraum klar benennen.

  • Bei B2G den korrekten Übertragungsweg (z. B. ZRE oder OZG-RE) nutzen – einfacher E-Mail-Versand wird hier oft nicht akzeptiert.

  • Bei sensiblen Daten optional eine verschlüsselte Übertragung.

Häufige Fehler beim Erstellen vermeiden

Fehler

Folge

Lösung

Einfaches PDF statt E-Rechnung

Gilt nicht als E-Rechnung

Strukturiertes Format (XRechnung/ZUGFeRD) verwenden

Falsches ZUGFeRD-Profil

Keine Anerkennung nach EN 16931

Profil EN 16931 oder EXTENDED wählen

Fehlende Pflichtangaben

Kein Vorsteuerabzug

Software mit Pflichtfeld-Prüfung nutzen

Keine Validierung

Risiko von Rückfragen / Ablehnungen

Vor jedem Versand validieren

Falsche Archivierung

GoBD-Verstoß

Originaldatei 10 Jahre revisionssicher speichern

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Eine Validierung ist keine direkte Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung. Sie ist aber das wichtigste Werkzeug, um Fehler frühzeitig zu erkennen und Rückfragen der Empfänger zu vermeiden.

Wenn Sie Rechnungen aus vorhandenen PDF-Dateien in eine E-Rechnung überführen möchten, lesen Sie den Artikel PDF in E-Rechnung umwandeln. Für den umgekehrten Weg – das Empfangen und Prüfen einer E-Rechnung – hilft die Anleitung E-Rechnung empfangen, prüfen und validieren. Wenn Sie sich für den Vergleich der Formate interessieren, finden Sie die Details unter XRechnung vs. ZUGFeRD.

Kann ich eine E-Rechnung einfach als PDF per E-Mail verschicken?

Nein. Ein einfaches PDF erfüllt nicht die Anforderungen einer E-Rechnung nach § 14 UStG. Sie brauchen ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab Profil EN 16931).

Welches Format soll ich für meine E-Rechnungen wählen?

Für Rechnungen an Behörden ist XRechnung Pflicht. Im B2B-Bereich ist ZUGFeRD oft praktischer, weil die Datei zusätzlich als sichtbare PDF lesbar bleibt. Beide Formate sind rechtlich gleichwertig.

Brauche ich eine kostenpflichtige Software, um E-Rechnungen zu erstellen?

Nein. Es gibt kostenlose und kostengünstige Lösungen, mit denen Sie rechtskonforme E-Rechnungen erstellen können. MeineRechnungOnline.de wird in Kürze ein solches Werkzeug bereitstellen.

Muss ich meine E-Rechnung vor dem Versand validieren?

Eine Validierung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Sie hilft, formale Fehler frühzeitig zu erkennen und stellt sicher, dass die Datei der Norm EN 16931 entspricht.

Wie versende ich eine E-Rechnung?

Im B2B-Bereich reicht der Versand per E-Mail an ein vereinbartes Rechnungs-Postfach. Für B2G-Rechnungen nutzen Sie die offiziellen Übertragungswege wie ZRE oder OZG-RE.

Wie lange muss ich eine E-Rechnung archivieren?

Wie bei klassischen Rechnungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Die Originaldatei (XML bzw. PDF/A-3) muss revisionssicher und GoBD-konform gespeichert werden.

Was bedeutet "Leitweg-ID"?

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Adressierungs-Kennung für Behörden im B2G-Bereich. Sie wird in der E-Rechnung mitgegeben, damit der öffentliche Auftraggeber sie korrekt zuordnen kann.

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