Vorstellungsgespräch für Schüler: die häufigsten Fragen und passende Antworten

Worauf es dem Arbeitgeber wirklich ankommt
Von einem Schüler erwartet niemand Berufserfahrung. Wer Sie interviewt, prüft drei Dinge: Kommen Sie pünktlich, bleiben Sie länger als zwei Wochen und kann man mit Ihnen zusammenarbeiten. Jede Frage unten ist eine Variante dieser drei Punkte. Wenn Sie das wissen, wirken die Fragen nicht mehr wie eine Prüfung, sondern wie eine Gelegenheit zu zeigen, dass man sich auf Sie verlassen kann.
Beginnen Sie deshalb nicht damit, Antworten auswendig zu lernen. Notieren Sie drei konkrete Situationen aus Schule, Sport, Verein oder Familie, in denen Sie etwas zu Ende gebracht oder jemandem geholfen haben. Die meisten Fragen unten lassen sich damit beantworten.
Die acht Fragen, die fast immer kommen
1. Erzählen Sie etwas über sich
Niemand will Ihren Lebenslauf ab der Grundschule hören. Drei Sätze reichen: welche Schule Sie besuchen, was Sie interessiert und warum Sie einen Job suchen. Beginnen Sie auf keinen Fall mit „Ich weiß nicht so recht, was ich sagen soll“. Diesen Satz hören Personaler häufiger als jeden anderen.
2. Warum möchten Sie gerade bei uns arbeiten?
Sehen Sie sich vorher die Website des Unternehmens an oder schauen Sie als Kunde vorbei. „Ich brauche Geld“ ist ehrlich, aber das weiß ohnehin jeder. Nennen Sie einen konkreten Grund: Sie kaufen dort selbst ein, Sie arbeiten gern mit Menschen, Sie möchten den Umgang mit der Kasse lernen.
3. Welche Erfahrung bringen Sie mit?
Wenn es Ihr erster Job ist, sagen Sie das ohne Entschuldigung und kommen Sie gleich zu dem, was Sie können: Auf Geschwister aufpassen ist Verantwortung, ein Schulfest organisieren ist Planung, im Team Sport treiben ist Zusammenarbeit. Dasselbe gilt auf dem Papier; prüfen Sie vor dem Versand die Fehler im Lebenslauf, die Ihre Jobchancen beeinträchtigen.

Beispiel
Frage: „Haben Sie schon einmal mit Kunden gearbeitet?“
Schwache Antwort: „Nein, das wäre mein erster Job.“
Bessere Antwort: „Bezahlt noch nicht, aber ich betreue seit zwei Jahren die Anmeldung bei den Fußballturnieren meiner Schule. Ich empfange Eltern und Spieler, kläre, wenn jemand nicht auf der Liste steht, und bleibe ruhig, wenn sich eine Schlange bildet.“
4. Was sind Ihre Stärken und Schwächen?
Belegen Sie eine Stärke mit einem Beispiel, sonst bleibt sie ein Wort. Wählen Sie bei der Schwäche etwas Echtes und Kleines und sagen Sie, was Sie dagegen tun. „Ich nehme mir manchmal zu viel auf einmal vor, deshalb trage ich jetzt alles in den Kalender ein“ funktioniert. „Ich bin Perfektionist“ hat der Personaler tausendmal gehört.
5. Wie gehen Sie mit Stress oder Konflikten um?
Hier geht es um Ruhe im Stoßgeschäft. Beschreiben Sie eine konkrete Situation, was Sie getan haben und wie es ausging. Sie muss nicht aus einem Job stammen; ein angespannter Moment im Gruppenprojekt oder in der Mannschaft reicht.
6. Wann können Sie arbeiten und wie oft?
Die praktischste Frage, und oft die entscheidende. Wissen Sie genau, welche Tage und Stunden Sie neben der Schule realistisch schaffen, und sagen Sie es offen. Mehr zu versprechen und dann Schichten abzusagen ist der schnellste Weg, den Job zu verlieren. Denken Sie daran, dass für Sie gesetzliche Grenzen gelten, die kein Arbeitgeber überschreiten darf.
Unter 13 Jahren ist Arbeiten verboten. Mit 13 und 14 sind mit Einwilligung der Eltern leichte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen oder Nachhilfe erlaubt, höchstens 2 Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts. Ab 15 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: Wer noch vollzeitschulpflichtig ist, darf nur in den Ferien arbeiten, maximal 4 Wochen im Kalenderjahr. Für alle unter 18 gilt: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche, in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr, an fünf Tagen, ohne Überstunden.
7. Welche Vergütung stellen Sie sich vor?
Bei Schülerjobs steht der Stundenlohn meist fest, und der Personaler will vor allem wissen, ob Sie ihn kennen und akzeptieren. Erkundigen Sie sich vorher, was vergleichbare Jobs in Ihrer Gegend zahlen. Wichtig zu wissen: Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt nicht für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Der Arbeitgeber darf also weniger zahlen, aber der Betrag muss vor dem ersten Arbeitstag schriftlich feststehen.
8. Haben Sie noch Fragen an uns?
Antworten Sie nie mit „nein“. Eigene Fragen zeigen, dass Sie es ernst meinen, und Sie erfahren, worauf Sie sich einlassen.

Tipp
Drei Fragen, die immer passen: Wie sieht eine normale Schicht aus? Wer arbeitet mich ein und wie lange dauert das? Welchen Vertrag bekomme ich und wann wird ausgezahlt?
Was Sie vor der Zusage klären sollten
Ferienjobs laufen meist als kurzfristige Beschäftigung: Wer höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr arbeitet, zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge, unabhängig vom Verdienst. Ein Nebenjob im Schuljahr ist oft ein Minijob bis 603 Euro im Monat. Bei Minderjährigen braucht der Arbeitgeber die schriftliche Einwilligung der Eltern, und die Befristung muss vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart sein. Fragen Sie danach, wenn man Ihnen den Job anbietet.

Lassen Sie sich Stundenlohn, Arbeitszeiten und Beginn immer schriftlich geben und lesen Sie den Vertrag vor der Unterschrift. Wer Ihnen Arbeit „schwarz“ ohne Vertrag anbietet, gibt Ihnen keinen Nachweis über Ihren Lohn und keinen Schutz bei einem Unfall.
Der Tag vor dem Gespräch
Prüfen Sie Adresse und Uhrzeit und planen Sie zehn Minuten Puffer ein. Nehmen Sie einen ausgedruckten Lebenslauf, Ihren Ausweis und Ihre Fragenliste mit. Saubere, ordentliche Kleidung, die zum Betrieb passt, reicht; der Artikel darüber, was Sie zum Vorstellungsgespräch anziehen, geht ins Detail. Die allgemeinen Grundregeln fasst der Beitrag zu den wichtigsten Regeln für Vorstellungsgespräche zusammen.
Noch etwas: Wenn eine Frage Sie überrascht, dürfen Sie kurz nachdenken. Ein paar Sekunden Stille wirken besser als eine schnelle, erfundene Antwort.
Ab welchem Alter darf ich arbeiten?
Mit 13 und 14 Jahren sind leichte Tätigkeiten mit Einwilligung der Eltern erlaubt, höchstens 2 Stunden täglich. Ab 15 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz; Vollzeitschulpflichtige dürfen nur in den Ferien arbeiten, maximal 4 Wochen im Jahr.
Was, wenn ich keine Erfahrung habe?
Bei einem Schülerjob erwartet das niemand. Erzählen Sie, was Sie in Schule, Sport, Verein oder Familie gemacht haben und was Sie daraus gelernt haben: Verantwortung, Umgang mit Menschen, Zuverlässigkeit.
Wie viele Stunden darf ich als Jugendlicher arbeiten?
Höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche, in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr an fünf Tagen. Überstunden sind für Jugendliche nicht erlaubt.
Bekomme ich den Mindestlohn?
Nein. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro gilt nicht für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Der Stundenlohn ist Verhandlungssache und sollte schriftlich festgehalten werden.
Muss ich von einem Ferienjob Abgaben zahlen?
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung von höchstens 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Jahr fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Ein Nebenjob im Schuljahr läuft oft als Minijob bis 603 Euro im Monat.
