Die wichtigsten Regeln für Vorstellungsgespräche, die Sie kennen sollten

Vorbereitung schlägt Redegewandtheit
Die meisten Bewerber verlieren das Vorstellungsgespräch, bevor es beginnt. Ein Personaler erkennt in zehn Minuten, ob Sie wissen, wo Sie sitzen. Sehen Sie sich vorher die Website des Unternehmens, seine aktuellen Meldungen und die Profile Ihrer Gesprächspartner an. Lesen Sie die Stellenanzeige noch einmal und notieren Sie zu jeder Anforderung eine konkrete Situation, in der Sie genau das getan haben.
Bereiten Sie außerdem eine Vorstellung von 60 Sekunden vor: wer Sie sind, was Sie können und warum gerade diese Stelle. Die Bitte „Erzählen Sie etwas über sich“ kommt fast immer, und eine improvisierte Antwort hört man.
Konkret antworten: die STAR-Methode
Auf Fragen wie „Beschreiben Sie eine Situation, in der Sie einen Konflikt gelöst haben“ funktioniert die STAR-Methode:
Situation (der Kontext)
Task (Ihre Aufgabe)
Action (was Sie konkret getan haben)
Result (wie es ausging, am besten mit einer Zahl)
Die Antwort hat eine Struktur, dauert etwa eine Minute, und der Personaler behält sie.

Beispiel
Frage: „Beschreiben Sie eine Situation, in der Sie unter Zeitdruck liefern mussten.“
Schwache Antwort: „Ich arbeite gut unter Druck, das macht mir nichts aus.“
Antwort nach STAR: „Ein Kunde zog den Kampagnentermin um eine Woche vor (Situation). Ich war für die Materialien in drei Kanälen verantwortlich (Aufgabe). Ich habe die Arbeit in Tagesblöcke aufgeteilt, zwei Grafiken an einen Freelancer vergeben und jeden Morgen den Stand geprüft (Aktion). Wir haben einen Tag vor dem neuen Termin abgegeben, und der Kunde hat die nächste Kampagne bei uns gebucht (Ergebnis).“
Der erste Eindruck: Pünktlichkeit, Kleidung, Körpersprache
Kommen Sie 5 bis 10 Minuten vor dem Termin. Nicht früher, der Personaler hat einen Zeitplan; später auf keinen Fall. Kleiden Sie sich passend zur Branche und eine Stufe formeller als der Alltagsstandard des Unternehmens. Der Artikel darüber, was Sie zum Vorstellungsgespräch anziehen, geht nach Branchen ins Detail.
Körpersprache sind ein paar einfache Regeln: fester Händedruck, Blickkontakt zu der Person, die gerade spricht, aufrecht sitzen, Hände ruhig auf dem Tisch. Handy aus und in der Tasche, nicht mit dem Display nach unten auf dem Tisch.
Fragen, die fast immer kommen
Neben der Vorstellung sollten Sie mit diesen rechnen:
Warum möchten Sie gerade bei uns arbeiten? Ein konkreter Grund mit Bezug zum Unternehmen, kein allgemeines Lob.
Was sind Ihre Stärken und Schwächen? Belegen Sie die Stärke mit einem Beispiel. Wählen Sie eine echte, kleine Schwäche und sagen Sie, was Sie dagegen tun.
Warum verlassen Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber? Sprechen Sie darüber, was Sie suchen, nicht darüber, was Sie stört. Konkrete Formulierungen liefert der Artikel dazu, wie Sie die Frage nach dem Jobwechsel beantworten.
Welche Gehaltsvorstellung haben Sie? Recherchieren Sie vorher die übliche Spanne für Position und Region und nennen Sie eine konkrete Zahl oder eine enge Spanne. „Das kommt auf Ihr Angebot an“ wirkt unsicher.
Stellen Sie selbst Fragen
„Haben Sie noch Fragen an uns?“ ist keine Höflichkeitsfloskel zum Schluss. Wer keine hat, wirkt, als sei ihm egal, wo er anfängt. Bereiten Sie drei bis vier Fragen vor, die Ihnen zugleich bei der Entscheidung helfen.

Tipp
Fragen, die funktionieren: Wie sieht eine typische Woche in dieser Position aus? Woran erkennen Sie nach einem halben Jahr, dass sich die neue Person bewährt hat? Warum ist die Stelle frei? Wie geht es im Verfahren weiter, und wann melden Sie sich?
Was der Arbeitgeber nicht fragen darf
Der Arbeitgeber darf nur erfragen, was für die Stelle wirklich relevant ist. Bei unzulässigen Fragen müssen Sie nicht antworten, und Sie dürfen ausweichen: „Das hat mit der Stelle nichts zu tun, ich würde gern beim Aufgabenbereich bleiben.“

Unzulässig sind Fragen nach Schwangerschaft und Familienplanung, Familienstand, Religion, Parteizugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft, sexueller Orientierung, Herkunft, Vermögensverhältnissen sowie nach Krankheiten und Behinderungen, sofern sie für die Tätigkeit nicht objektiv relevant sind. Nach Vorstrafen darf nur gefragt werden, wenn sie für die konkrete Stelle Bedeutung haben, etwa Vermögensdelikte bei Kassenpositionen. Bei unzulässigen Fragen haben Bewerber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein „Recht zur Lüge“: Eine falsche Antwort berechtigt den Arbeitgeber später nicht zur Anfechtung des Vertrags.
Was Sie vermeiden sollten
Schlecht über den früheren Chef oder das Unternehmen reden. Der Personaler denkt sich, wie Sie einmal über ihn sprechen werden.
Erfahrung übertreiben. Eine Referenz oder die Probezeit decken es auf, und bei relevanten Fragen kann eine Lüge sogar zur Anfechtung des Vertrags führen.
Unterbrechen und lange Monologe. Antworten über zwei Minuten verlieren den Zuhörer.
Fragen nach Urlaub und Benefits gleich zu Beginn. Sie gehören ans Ende oder in die zweite Runde.
Nach dem Gespräch
Schicken Sie innerhalb von 24 Stunden eine kurze Dankes-E-Mail: bedanken Sie sich für die Zeit, erinnern Sie in einem Satz daran, was Sie an der Stelle reizt, und reichen Sie nach, was Sie zugesagt haben. Meldet sich das Unternehmen nicht bis zum genannten Termin, fragen Sie zwei bis drei Tage später höflich nach. Einmal. Weitere Nachfragen helfen nicht mehr.
Steht ein Auswahlgespräch mit mehreren Bewerbern gleichzeitig an? Lesen Sie, wie Gruppeninterviews funktionieren und wie Sie sich abheben.
Wie früh sollte ich zum Vorstellungsgespräch kommen?
Idealerweise 5 bis 10 Minuten vor dem Termin. Wer viel früher kommt, setzt den Personaler unter Druck; wer zu spät kommt, ist raus, bevor er etwas gesagt hat. Planen Sie den Weg mit Puffer und rufen Sie bei Verspätung sofort an.
Was ist die STAR-Methode?
Eine Technik für Fragen wie „Beschreiben Sie eine Situation, in der …“: Situation, Task (Aufgabe), Action (Handlung), Result (Ergebnis). Die Antwort bekommt eine klare Struktur und ein konkretes Ergebnis, das der Personaler behält.
Soll ich im Gespräch meine Gehaltsvorstellung nennen?
Ja, wenn danach gefragt wird. Recherchieren Sie vorher die übliche Spanne für Position und Region und nennen Sie eine konkrete Zahl oder eine enge Spanne. „Das kommt auf Ihr Angebot an“ wirkt unsicher.
Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch unzulässig?
Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, Familienstand, Religion, Partei, Gewerkschaft, sexueller Orientierung, Herkunft, Vermögen sowie nach Krankheiten oder Vorstrafen ohne Bezug zur Stelle. Bei solchen Fragen haben Bewerber ein „Recht zur Lüge“ ohne rechtliche Folgen.
Was tue ich, wenn ich eine Antwort nicht weiß?
Sagen Sie es. Nehmen Sie sich einen Moment zum Nachdenken oder räumen Sie ein, dass Sie es nicht wissen, und erklären Sie, wie Sie es herausfinden würden. Eine erfundene Antwort fällt auf und kostet mehr Vertrauen als eine ehrliche Lücke.
Soll ich nach dem Gespräch eine Dankes-E-Mail schreiben?
Ja, kurz und innerhalb von 24 Stunden. Bedanken Sie sich für die Zeit, erinnern Sie in einem Satz daran, was Sie an der Stelle reizt, und reichen Sie nach, was Sie zugesagt haben. Drängen Sie nicht auf einen Entscheidungstermin.