Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer absetzen: So sparen Selbstständige Steuern

Die Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag
Seit 2023 setzen Sie für jeden Tag im Homeoffice 6 Euro an, höchstens für 210 Tage – macht maximal 1.260 Euro pro Jahr. Bis 2022 waren es nur 5 Euro und höchstens 600 Euro, und die Regel war befristet. Heute gilt sie dauerhaft.
Der Vorteil gegenüber früher: Es spielt keine Rolle mehr, wo in der Wohnung Sie arbeiten. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke im Wohnzimmer oder in einem separaten Raum – steuerlich zählt nur, dass Sie an diesem Tag überwiegend zu Hause gearbeitet haben. Mit der Pauschale sind die anteiligen Kosten für Strom, Heizung und Wasser abgegolten.
Als Selbstständige oder Freiberufler tragen Sie die Pauschale als Betriebsausgabe in der Anlage EÜR ein, in der Zeile „Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung". Angestellte geben sie dagegen als Werbungskosten in der Anlage N an.
Die Zahlen im Überblick: seit 2023 gelten 6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage und damit höchstens 1.260 Euro im Jahr. Offiziell heißt die Pauschale Tagespauschale.
An welchen Tagen die Pauschale zählt
Ansetzen dürfen Sie die Pauschale nur für Tage, an denen Sie mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit zu Hause verbracht haben. Fahren Sie an einem Tag in Ihr Büro oder Ihren Betrieb – und sei es nur für ein kurzes Meeting –, zählt dieser Tag nicht.
Kundentermine sind dagegen kein Problem: Wenn Sie vormittags bei einem Kunden sind und den Rest des Tages zu Hause arbeiten, bleibt der Tag anrechenbar, solange der Homeoffice-Anteil überwiegt. Als Selbstständige sind Sie außerdem nicht an feste Arbeitstage gebunden – auch an Wochenenden oder im Urlaub gearbeitete Tage zählen, wenn Sie sie belegen können.

Notieren Sie Ihre Homeoffice-Tage laufend mit, etwa im Kalender, in einer Tabelle oder in einer Zeiterfassung. Fragt das Finanzamt nach, haben Sie den Nachweis sofort zur Hand.
Häusliches Arbeitszimmer: nur noch selten absetzbar
Ein echtes häusliches Arbeitszimmer können Sie seit 2023 nur noch dann absetzen, wenn es der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Dann sind die tatsächlichen Kosten in voller Höhe abziehbar – anteilig Miete, Strom, Heizung und Ausstattung. Damit das Finanzamt einen Raum als Arbeitszimmer anerkennt, muss er:
ein abgetrennter Raum sein (kein Durchgangszimmer);
so gut wie ausschließlich beruflich genutzt werden (mindestens zu 90 Prozent);
wie ein Büro eingerichtet sein;
und der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit sein.
Diese Voraussetzung erfüllen vor allem Selbstständige, die den Großteil ihrer Arbeit von zu Hause erledigen – etwa freie Journalistinnen, Autoren oder Handelsvertreter. Wer an anderer Stelle einen Arbeitsplatz hat, geht bei den tatsächlichen Kosten meist leer aus und nutzt die Homeoffice-Pauschale.

Statt die Kosten einzeln nachzuweisen, können Sie für ein solches Arbeitszimmer auch eine Jahrespauschale von 1.260 Euro ansetzen. Sie gilt nur für die vollen Monate, in denen der Raum Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit war. Bei neun Monaten bleiben davon 945 Euro.
Pauschale oder Arbeitszimmer – was sich lohnt
Beides zugleich geht nicht: Entweder Sie setzen die anteiligen Raumkosten für Ihr Arbeitszimmer ab oder Sie nutzen die Homeoffice-Pauschale. Welche Variante günstiger ist, entscheiden Sie jedes Jahr neu.
Als Faustregel gilt: Haben Sie hohe Raumkosten und ein anerkanntes Arbeitszimmer, lohnt der Einzelnachweis. Arbeiten Sie ohne separaten Raum oder scheuen Sie die Aufteilung Ihrer Nebenkosten, ist die Pauschale die einfachere Wahl.

Ein Sonderfall: Nutzen Sie zu Hause ein voll eingerichtetes Büro oder eine Werkstatt, etwa im Keller, gilt dieser Raum als Ihre Betriebsstätte. Dann ziehen Sie die tatsächlichen Kosten voll als Betriebsausgabe ab – die Homeoffice-Pauschale ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Das können Sie zusätzlich absetzen
Unabhängig davon, ob Sie die Pauschale oder ein Arbeitszimmer nutzen, dürfen Sie Ihre Arbeitsmittel geltend machen:
Büromöbel wie Schreibtisch, Bürostuhl oder Regal: Kostet ein Gegenstand höchstens 952 Euro brutto (800 Euro netto), setzen Sie ihn als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort in voller Höhe ab. Teurere Anschaffungen schreiben Sie über mehrere Jahre ab.
Telefon und Internet: Ohne Einzelnachweis erkennt das Finanzamt in der Regel 20 Prozent der Rechnung an, höchstens 20 Euro im Monat. Wer mehr ansetzen will, muss den beruflichen Anteil belegen.
Voraussetzung ist immer, dass Sie diese Dinge so gut wie ausschließlich beruflich nutzen.
Häufig gestellte Fragen?
1. Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?
Nein. Sie können die Pauschale auch dann ansetzen, wenn Sie am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke arbeiten. Ein abgetrennter Raum ist nicht nötig.
2. Wie viele Homeoffice-Tage kann ich absetzen?
Seit 2023 höchstens 210 Tage im Jahr, mit 6 Euro pro Tag. Das ergibt maximal 1.260 Euro.
3. Kann ich Pauschale und Arbeitszimmer gleichzeitig nutzen?
Nein. Es gilt entweder die Homeoffice-Pauschale oder der Abzug der tatsächlichen Arbeitszimmerkosten. Welche Variante günstiger ist, entscheiden Sie jedes Jahr neu.
4. Wo trage ich die Pauschale als Selbstständiger ein?
In der Anlage EÜR, in der Zeile „Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung". Angestellte nutzen die Anlage N.
Fazit:
Für die meisten Selbstständigen ist die Homeoffice-Pauschale der einfachere Weg: 6 Euro pro Tag, bis zu 1.260 Euro im Jahr, ohne separaten Raum und ohne Aufteilung der Nebenkosten. Der Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers lohnt sich nur, wenn der Raum der Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit ist und Ihre tatsächlichen Raumkosten über der Pauschale liegen. Rechnen Sie beide Varianten einmal durch und entscheiden Sie sich für die günstigere – das dürfen Sie jedes Jahr neu tun. Wichtig ist vor allem eine saubere Dokumentation Ihrer Homeoffice-Tage und Belege. Dann steht dem Abzug in der Anlage EÜR nichts im Weg.

