Ausgaben: Belege erfassen und Vorsteuer abziehen

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Ausgaben: Belege erfassen und Vorsteuer abziehen
Ausgaben zu erfassen heißt nicht nur, Belege geordnet abzulegen – es ist die Grundlage für den Vorsteuerabzug, die Einnahmenüberschussrechnung und den Überblick darüber, was dein Geschäft wirklich kostet. In MeineRechnungOnline erfasst du Ausgaben in Sekunden und hast jeden Beleg an einem Ort. So gehst du vor und das solltest du beachten.

Warum Ausgaben sorgfältig erfassen

Eine saubere Ausgabenerfassung bringt Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen drei praktische Vorteile:

  • Vorsteuerabzug – als regelbesteuerter Unternehmer kannst du die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen vom Finanzamt zurückholen und deine Zahllast senken. Ohne erfasste Ausgaben gibt es keine Vorsteuer.

  • Betriebsausgaben in der EÜR – Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind, mindern deinen Gewinn und damit deine Einkommensteuer. Ohne Belege erkennt das Finanzamt nichts an.

  • Liquiditätsüberblick – du siehst, was dein Betrieb tatsächlich kostet und wo sich Ausgaben optimieren lassen.

Erfasste Ausgaben sind die Basis für die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie für deine Einnahmenüberschussrechnung am Jahresende – du kannst sie aus der App exportieren oder an deinen Steuerberater übergeben.

Was ist eine abzugsfähige Betriebsausgabe

Eine Betriebsausgabe ist jede Aufwendung, die durch deinen Betrieb veranlasst ist (§ 4 Abs. 4 EStG). Typische Beispiele:

  • Wareneinkauf und Rohstoffe für die Produktion

  • Büromaterial, Software, Abonnements für Tools

  • Kraftstoff und laufende Kosten eines betrieblich genutzten Fahrzeugs

  • Telefon, Internet, Miete für Geschäftsräume

  • Fortbildung, Fachliteratur, Konferenzteilnahmen

  • Honorare für Dienstleister (Steuerberater, Anwalt, Marketing)

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Private Aufwendungen sind keine Betriebsausgaben. Bei gemischt genutzten Gegenständen (Auto, Telefon, häusliches Arbeitszimmer) kannst du nur den betrieblichen Anteil ansetzen.

Sonderfall Kleinunternehmer

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendest, erhebst du keine Umsatzsteuer auf deinen Ausgangsrechnungen – im Gegenzug hast du keinen Vorsteuerabzug auf deine Eingangsrechnungen. Die Ausgabenerfassung lohnt sich für dich trotzdem: Du brauchst die Belege für deine EÜR und für die Einkommensteuer.

Was muss auf dem Beleg stehen

Damit du Vorsteuer abziehen kannst, muss die Rechnung die Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten – insbesondere Name und Anschrift des Leistenden, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Gesamtbetrag.

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Für Beträge bis 250 € brutto reicht eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV mit verkürzten Pflichtangaben. Oberhalb dieser Grenze brauchst du eine vollständige Rechnung mit deiner Anschrift als Leistungsempfänger – frag die direkt beim Kauf an.

Wo findest du die Ausgabenliste in MeineRechnungOnline

Die Ausgabenliste öffnest du über Ausgaben in der oberen Navigation. Hier siehst du alle bisher erfassten Belege chronologisch sortiert.

Ausgaben preview

Bei jeder Ausgabe stehen die Eckdaten – Nummer, Lieferant, Datum, Betrag, Zahlungsstatus. Über die Pfeile in den Spaltenüberschriften kannst du beliebig sortieren und so etwa schnell alle offenen Posten oder Ausgaben eines bestimmten Lieferanten anzeigen.

So legst du eine neue Ausgabe an

1. Klicke auf Neue Ausgabe

In der Ausgabenliste klickst du auf Neue Ausgabe. Es öffnet sich das Erfassungsformular.

Neue Ausgabe preview

2. Lade einen Scan oder ein Foto des Belegs hoch

Wir empfehlen, mit dem Foto des Kassenbelegs oder dem PDF der Eingangsrechnung zu beginnen. Der Beleg liegt dann direkt beim Datensatz und du musst nicht im Ordner suchen, wenn der Steuerberater oder das Finanzamt danach fragt.

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Kassenbelege auf Thermopapier sofort abfotografieren. Das Papier verblasst innerhalb weniger Monate und wird unleserlich – ohne lesbares Original oder Scan ist die Ausgabe schwer zu belegen.

3. Trage die Belegdaten ein

Das Formular bietet folgende Felder:

  • Belegnummer – aus der Rechnung oder dem Kassenbeleg übernehmen

  • Ausstellungsdatum – wann der Beleg ausgestellt wurde

  • Leistungsdatum – wann die Lieferung oder Leistung erbracht wurde. Dieses Datum entscheidet, in welchen Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum die Ausgabe fällt

  • Datum des Vorsteuerabzugs – meistens identisch mit dem Leistungsdatum, kann aber abweichen

  • Fälligkeitsdatum – bis wann der Beleg zu bezahlen ist

  • Lieferant – Bezeichnung des Leistenden

  • Positionen der Ausgabe inkl. USt – was wurde gekauft, in welchem Betrag und mit welchem Steuersatz

  • Notiz – optional, z. B. „Material für Projekt XY" oder „Geschäftsreise München"

Ausgabe Formular preview

Ausgabe Ausgabe Formular preview

4. Speichere die Ausgabe über die Schaltfläche Ausgabe speichern

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Das Leistungsdatum ist der wichtigste Eintrag. Danach wird die Ausgabe dem richtigen Voranmeldungszeitraum zugeordnet – stimmt das Datum nicht, landet die Vorsteuer in der falschen Periode.

5. Markiere die Ausgabe als bezahlt

Nach dem Speichern kannst du in der Spalte Status vermerken, dass der Beleg bezahlt wurde. Das hilft, Fälligkeiten und Cashflow im Blick zu behalten.

Ausgabe Status preview

Arbeiten mit Ausgaben in der Liste

Rechts neben jeder Ausgabe findest du drei praktische Funktionen:

  • Duplizieren – nützlich bei wiederkehrenden Ausgaben (monatliches Abo, Miete). Statt neu zu erfassen, duplizierst du und änderst nur Datum und Betrag

  • Bearbeiten – jederzeit kannst du den Beleg ändern (z. B. einen vergessenen Anhang nachreichen)

  • Löschen – entfernt die Ausgabe aus der Liste

Arbeiten mit Ausgaben in der Liste preview
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Bevor du eine Ausgabe löschst, überlege, ob eine Notiz nicht ausreicht. Gelöschte Belege lassen sich nicht wiederherstellen – wenn du sie für eine Betriebsprüfung brauchst, sind sie weg.

Ausgaben, Umsatzsteuer-Voranmeldung und EÜR

Die erfassten Ausgaben sind die Grundlage für zwei wichtige Pflichten:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) – als regelbesteuerter Unternehmer reichst du sie monatlich oder vierteljährlich elektronisch über ELSTER ein. Jede Eingangsrechnung mit Vorsteuer, die du abziehen willst, muss erfasst sein.

  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) – Freiberufler und Kleinunternehmer ermitteln ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Die EÜR reichst du jährlich als Anlage zur Einkommensteuererklärung über ELSTER ein.

In beiden Fällen liefert die Erfassung in MeineRechnungOnline die Summen und Datumsangaben aller Belege – zur Übernahme in deine Buchhaltungssoftware oder Übergabe an den Steuerberater.

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MeineRechnungOnline übermittelt deine Umsatzsteuer-Voranmeldung oder EÜR nicht direkt ans Finanzamt. Die App dient der digitalen Belegerfassung und dem Export – die Abgabe erfolgt über ELSTER, eine ELSTER-kompatible Buchhaltungssoftware oder deinen Steuerberater.

Tipps für eine entspannte Ausgabenerfassung

  • Erfasse Ausgaben laufend, nicht erst am Quartalsende. Ein Stapel angesammelter Belege demotiviert und erhöht die Gefahr, dass etwas übersehen wird

  • Lade Belegfotos sofort in die App. Das spart dir und deinem Steuerberater Zeit – nichts muss nachträglich gesucht werden

  • Prüfe den Umsatzsteuersatz. In Deutschland gelten 19 % (Regelsatz) und 7 % (ermäßigt) – ein falsch eingetragener Satz verfälscht den Vorsteuerabzug

  • Nutze die Duplikation für wiederkehrende Ausgaben. Monatliches Software-Abo, Miete oder Telefon trägst du einmal ein und kopierst dann nur noch

Häufige Fragen

Kann ich als regelbesteuerter Unternehmer aus jeder Ausgabe Vorsteuer ziehen?

Nein. Vorsteuerabzug ist nur aus Ausgaben möglich, die betrieblich veranlasst sind und durch eine ordnungsgemäße Rechnung eines regelbesteuerten Lieferanten belegt sind. Aus Kassenbelegen ohne Pflichtangaben oder aus Rechnungen von Kleinunternehmern entsteht kein Vorsteuerabzug.

Was, wenn auf dem Beleg keine Steuernummer steht?

Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto sind verkürzte Pflichtangaben zulässig – der Vorsteuerabzug ist dennoch möglich. Bei höheren Beträgen muss die vollständige Steuernummer oder USt-IdNr. des Lieferanten auf der Rechnung stehen, sonst ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Wie behalte ich den Überblick, wenn ich hunderte Ausgaben habe?

Nutze das Sortieren über die Spalten (Datum, Lieferant, Betrag) und die Notizen bei den Belegen. Ausgaben mit hochgeladenem Anhang sind jederzeit auffindbar – kein Durchsuchen von Aktenordnern mehr.

Muss ich Ausgaben erfassen, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Für die Umsatzsteuer ja sicher nicht – Kleinunternehmer haben keinen Vorsteuerabzug. Für die Einkommensteuer und die EÜR ist die Belegerfassung dagegen zwingend, denn Betriebsausgaben senken deinen steuerpflichtigen Gewinn. Auch zur Beurteilung, ob der Wechsel zur Regelbesteuerung sinnvoll ist, hilft eine vollständige Ausgabenübersicht.

Kann ich eine Ausgabe nachträglich erfassen, z. B. einen Beleg aus dem Vorjahr?

Ja, Ausgaben kannst du jederzeit nachtragen. Wichtig ist das korrekte Leistungsdatum – danach wird die Ausgabe dem richtigen Voranmeldungszeitraum oder Wirtschaftsjahr zugeordnet.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung und wann gilt sie?

Eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV ist eine Rechnung bis maximal 250 € brutto mit reduzierten Pflichtangaben. Sie ist eine vollwertige Rechnung und berechtigt zum Vorsteuerabzug, sofern Steuersatz und Steuerbetrag erkennbar sind. Klassische Beispiele sind Kassenbelege vom Supermarkt oder von der Tankstelle.

Was mache ich mit dem Papierbeleg, nachdem ich ihn hochgeladen habe?

Belege unterliegen einer Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren nach § 147 AO. Ein gut lesbarer Scan ist im Rahmen der GoBD zulässig, wenn die Erfassung revisionssicher erfolgt – der Papierbeleg kann dann grundsätzlich entsorgt werden. Bei wichtigen Belegen empfehlen wir trotzdem, das Original zu archivieren.

Ordnung in den Ausgaben sorgt für einen entspannten Jahresabschluss. Wenn du alles in MeineRechnungOnline an einem Ort hast, sparst du dir und deinem Steuerberater Zeit.

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