Zahlungsausgleich

Zahlungsausgleich bedeutet, dass eine offene Rechnung in der Buchhaltung einer Zahlung oder einer Gutschrift zugeordnet wird. Der offene Posten gilt danach als vollständig oder teilweise beglichen und wird entsprechend geschlossen oder reduziert.
Der Ausgleich sorgt für klare Offene-Posten-Listen und verhindert doppelte Mahnungen. Er hilft, den Überblick über Forderungen und Verbindlichkeiten zu behalten und zeigt, was noch offen ist.
So kann ein Zahlungsausgleich erfolgen:
- Vollständiger Ausgleich: Die Zahlung deckt den gesamten Rechnungsbetrag, der Posten wird geschlossen.
- Teilweiser Ausgleich: Nur ein Teil wird gezahlt; der Rest bleibt offen.
- Ausgleich durch Gutschrift/Storno: Eine Gutschrift reduziert oder neutralisiert die Rechnung.
- Verrechnung (Aufrechnung): Forderung und Verbindlichkeit mit demselben Geschäftspartner werden gegeneinander verrechnet.

Kurzes Beispiel
Rechnung über 500, Zahlung über 300: Der Posten wird um 300 ausgeglichen, 200 bleiben offen. Nach einer zweiten Zahlung oder einer passenden Gutschrift ist der Posten vollständig ausgeglichen.
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