Die Rechnungsstellung in Deutschland und der EU unterliegt den Vorgaben der DSGVO. Erfahren Sie, wie Sie Kundendaten rechtmäßig, sicher und transparent verarbeiten und gleichzeitig Ihre Buchhaltung gesetzeskonform gestalten.

Grundsätze der DSGVO bei der Rechnungsstellung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen dazu, personenbezogene Daten auf Rechnungen rechtmäßig, transparent und nur im erforderlichen Umfang zu verarbeiten.

Zentrale Prinzipien:

  • Rechtmäßigkeit und Zweckbindung – Daten dürfen nur zur Vertragserfüllung oder zur Erfüllung steuerlicher Pflichten verwendet werden.

  • Transparenz – Kunden müssen nachvollziehen können, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck.

  • Datenminimierung – Auf der Rechnung dürfen nur notwendige Informationen erscheinen (z. B. Name, Anschrift, Steuernummer).

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Beispiel:

Wenn ein Online-Shop das Geburtsdatum des Kunden auf der Rechnung angibt, verstößt dies gegen das Prinzip der Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO.

Welche Daten dürfen auf einer Rechnung stehen

Auf deutschen Rechnungen dürfen nur Daten enthalten sein, die steuer- und handelsrechtlich erforderlich sind, insbesondere nach § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) und GoBD.

Zulässige Angaben:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer,

  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Dienstleistungen,

  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung,

  • Netto-Betrag, Steuersatz und Steuerbetrag,

  • Gesamtbetrag der Rechnung.

Nicht erforderlich und zu vermeiden: Geburtsdatum, Telefonnummer, private E-Mail-Adresse oder Bankdaten des Kunden (außer bei notwendiger Zahlungsabwicklung).

Prinzip der Datenminimierung: Eine Rechnung darf nur die Informationen enthalten, die gesetzlich vorgeschrieben oder für die Buchführung zwingend erforderlich sind.

Datenschutz-Audit und Prozessaktualisierung

Unternehmen sollten regelmäßig ein Datenschutz-Audit durchführen, um alle Abläufe bei der Rechnungsstellung auf DSGVO-Konformität zu prüfen – insbesondere die Herkunft, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten.

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Erstellen Sie ein internes Datenfluss-Diagramm, das zeigt, wo Kundendaten entstehen, wie sie verarbeitet werden und wann sie gelöscht werden.

Aktualisieren Sie außerdem Ihre Datenschutzerklärung, damit sie den Zweck der Datenverarbeitung bei der Rechnungsstellung klar beschreibt.

Rechte der Kunden und Umgang mit Auftragsverarbeitern

Kunden haben nach der DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen Verfahren schaffen, um diese Rechte schnell und einfach umzusetzen – etwa über ein Kundenportal oder Kontaktformular.

Wenn Sie externe Rechnungsdienste oder Cloud-Anbieter nutzen, stellen Sie sicher, dass auch diese die DSGVO einhalten und ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen wurde.

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Jeder Vertrag mit einem Dienstleister muss eine DSGVO-Klausel enthalten, die die Verantwortlichkeiten und Haftung bei Datenschutzverstößen regelt.

Datensicherheit und regelmäßige Überprüfung

Rechnungsdaten müssen verschlüsselt, gesichert und nur autorisierten Personen zugänglich sein.

Mit MeineRechnungOnline.de können Sie Rechnungen einfach, sicher und DSGVO-konform online erstellen – ohne Registrierung und mit hohem Datenschutzstandard.

Empfohlene Maßnahmen zur DSGVO-Compliance:

  • Führen Sie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.

  • Legen Sie klare Verarbeitungszwecke fest.

  • Implementieren Sie Verschlüsselungs- und Zugriffsschutzsysteme.

  • Führen Sie jährliche interne Datenschutz-Audits durch.

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Fazit

Wer Rechnungen in Deutschland ausstellt, sollte Datensparsamkeit, Sicherheit und Transparenz als Grundprinzipien umsetzen. Eine saubere Dokumentation und regelmäßige Kontrolle sichern die DSGVO-Konformität und stärken das Vertrauen Ihrer Kunden.

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Mehr darüber, wie Sie Ihre Ersparnisse effektiv vor Inflation schützen können, erfahren Sie in unserem Artikel Wie man Ersparnisse vor Inflation schützt.