Der Leitfaden des Unternehmers durch die Rechnungsgalaxie

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Das Bundesfinanzministerium plant eine Kassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Umsatz - und das Aus für den Papierbon. Wir erklären, was der BMF-Referentenentwurf vorsieht, ab wann die neuen Regeln gelten sollen und welche Kassen dann noch erlaubt sind.
Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – viele Selbstständige haben das übersehen. Zum 31. Dezember 2026 endet zudem die allgemeine Schonfrist für Papier- und PDF-Rechnungen; bei höchstens 800.000 Euro Umsatz 2026 bleibt bis Ende 2027 Zeit. Die Checkliste zeigt, was jetzt zu tun ist.
Eine PDF-Rechnung gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung. Wer Bestandsbelege oder gewohnte Vorlagen weiterverwenden möchte, muss sie in ein strukturiertes Format überführen. So funktioniert der Wechsel sauber und rechtssicher.
Eine E-Rechnung kommt an – aber wie öffnen, prüfen und validieren Sie sie korrekt? Diese Anleitung zeigt, was rechtlich nötig ist, welche Werkzeuge helfen und worauf Sie inhaltlich achten sollten, damit kein Vorsteuerabzug verloren geht.
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