Wie man eine Aktiengesellschaft in Deutschland gründet

Teilen auf:
Wie man eine Aktiengesellschaft in Deutschland gründet
Möchten Sie eine Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland gründen? Unser umfassender Leitfaden zeigt Ihnen die erforderlichen Schritte, von der Einzahlung des Grundkapitals bis zur Eintragung ins Handelsregister. Erfahren Sie alles, was Sie über die Gründung einer AG wissen müssen, um erfolgreich zu starten.

Was ist eine Aktiengesellschaft und wann lohnt es sich, eine zu gründen?

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Diese Aktien können öffentlich oder nicht öffentlich gehandelt werden. Das Unternehmen haftet mit seinem gesamten Vermögen, während die Aktionäre nur mit ihrem eingezahlten Kapital haften.

Die Aktiengesellschaft eignet sich besonders für:

  • größere unternehmerische Vorhaben

  • Unternehmen, die an die Börse gehen möchten

  • Unternehmen, die Kapital von mehreren Investoren benötigen

Die AG ermöglicht es, Kapital effizient zu beschaffen und schützt gleichzeitig das persönliche Vermögen der Aktionäre vor unternehmerischen Risiken.

Gründungsbedingungen für eine AG in Deutschland

  • Mindestgrundkapital: 50.000 EUR

  • Anzahl der Gründer: Mindestens 1 natürliche oder juristische Person

  • Form des Gründungsrechtsakts: Notarieller Vertrag

  • Kapitalzahlung: Mindestens 25 % des Grundkapitals müssen vor der Eintragung ins Handelsregister eingezahlt werden

  • Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister: Ungefähr 150 EUR – 300 EUR, abhängig von der Komplexität

Box illustration

Um den administrativen Aufwand zu erleichtern, können Sie den Online-Registrierungsprozess wählen, wenn Sie eine elektronische Signatur und ein digitales Postfach besitzen.

Wie gründet man eine Aktiengesellschaft: Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Auswahl der Gründer und Art der Aktien

Entscheiden Sie, ob die Aktien auf Namen oder Inhaber lauten und ob sie Stammaktien, Vorzugsaktien oder andere besondere Rechte haben sollen.

2. Erstellung der Satzung (Gesellschaftsvertrag)

Die Satzung muss notariell beurkundet werden und sollte Folgendes beinhalten:

  • Name und Sitz des Unternehmens

  • Höhe des Grundkapitals

  • Art und Anzahl der Aktien

  • Namen der Gründer und deren Einlagen

  • Regeln für die Wahl der Unternehmensorgane

3. Einrichtung eines Kontos und Einzahlung des Grundkapitals

Eröffnen Sie ein Bankkonto auf den Namen des Unternehmens und zahlen Sie das Grundkapital ein. Mindestens 25 % des Geldkapitals müssen vor der Einreichung des Antrags beim Handelsregister eingezahlt werden.

Box illustration

Denken Sie daran, dass das Mindestgrundkapital für die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland 50.000 EUR beträgt, von denen mindestens 25 % vor der Eintragung ins Handelsregister eingezahlt werden müssen.

4. Einrichtung der Unternehmensorgane

Wählen Sie das Vorstand (organisatorisches Organ) und ggf. den Aufsichtsrat (falls erforderlich). Sie können auch weitere Organe gemäß den Satzungsbestimmungen einrichten.

5. Eintragung ins Handelsregister

Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt durch Einreichung eines Antrags bei dem zuständigen Gericht und muss Folgendes beinhalten:

  • Gründungsdokumente

  • Nachweis über die Einzahlung des Kapitals

  • Nachweis des Firmensitzes

  • Ernennung der Organe und deren Zustimmung

Gebühren, Zeitaufwand und Registrierung im Handelsregister

  • Eintragungsgebühr ins Handelsregister: Etwa 150 EUR – 300 EUR

  • Notargebühren: Hängt vom Grundkapital ab (für 50.000 EUR betragen sie ca. 500 EUR)

  • Zeitaufwand: Die Gründung einer AG dauert in der Regel 4–6 Wochen, wenn alle Unterlagen in Ordnung sind.

Box illustration

Um den Prozess zu beschleunigen, können Sie auch online gründen, wenn Sie über ein digitales Postfach und eine elektronische Signatur verfügen.

Auflösung und Beendigung einer Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft kann aufgelöst werden:

  • freiwillig durch Beschluss der Hauptversammlung

  • nach Ablauf der Frist, für die sie gegründet wurde

  • durch Erreichung des Zwecks, für den sie gegründet wurde

  • durch Fusion, Spaltung oder andere Umwandlungen

Nach der Entscheidung zur Auflösung erfolgt eine Liquidation, bei der der Liquidator die Schulden begleicht, das Vermögen verteilt und den Antrag auf Löschung aus dem Handelsregister stellt.


Fazit

Die Gründung einer Aktiengesellschaft in Deutschland ist ein Prozess, der bestimmte finanzielle Investitionen, rechtliche Schritte und administrative Vorbereitungen erfordert. Diese Unternehmensform eignet sich besonders für Unternehmer, die größere Projekte verfolgen, Kapital von mehreren Investoren benötigen oder an die Börse gehen möchten.

Verwandte Artikel

Unternehmergesellschaft (UG – „Mini-GmbH“): Gründung, Pflichten und Auflösung
27.1.2026

Die Unternehmergesellschaft (UG), auch als „Mini-GmbH“ bekannt, ermöglicht den Einstieg in eine Kapitalgesellschaft mit geringem Stammkapital. Der Artikel bietet einen strukturierten Überblick über Gründung, Pflichten, laufenden Betrieb und Auflösung.

Genehmigungen und Bewilligungen für regulierte Gewerbe in Deutschland
21.1.2026

Gastronomie, Beherbergung oder Lebensmittelherstellung erfordern in Deutschland mehr als nur eine Gewerbeanmeldung. Dieser Leitfaden zeigt, welche Genehmigungen, Behörden und Schritte vor dem Start in regulierten Bereichen entscheidend sind.

Eingetragenen Verein gründen (e. V.): Ablauf, Voraussetzungen und Kosten
21.1.2026

Der eingetragene Verein (e. V.) ist die häufigste Rechtsform für gemeinnützige Organisationen in Deutschland. Die Gründung ist vergleichsweise einfach, erfordert jedoch klare Satzungen, formale Beschlüsse und eine Eintragung ins Vereinsregister.

Offene Handelsgesellschaft (OHG) gründen: Leitfaden für Unternehmer
21.1.2026

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine einfache und flexible Personengesellschaft in Deutschland. Sie eignet sich für Unternehmer, die gemeinsam auftreten und Verantwortung teilen. Dieser Leitfaden erklärt Gründung, Voraussetzungen, Kosten und Haftung.