Offene Handelsgesellschaft (OHG) gründen: Leitfaden für Unternehmer

Was ist eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) und wann lohnt sie sich?
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch haften. Sie wird für den Betrieb eines Handelsgewerbes gegründet und tritt unter einer gemeinsamen Firma auf.
Geeignet ist die OHG insbesondere für:
Familienunternehmen,
kleine unternehmerische Projekte,
Partner, die sich gegenseitig vertrauen und gleichberechtigt entscheiden möchten.
Die OHG bietet maximale Transparenz und einfache Strukturen, erfordert jedoch die Bereitschaft zur gemeinsamen Haftung.
Grundvoraussetzungen für die Gründung einer OHG
Mindestens zwei Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen)
Kein gesetzliches Mindestkapital erforderlich
Gesellschaftsvertrag: schriftlich empfohlen
Eintragung ins Handelsregister: verpflichtend
Gewerbeanmeldung: erforderlich

Alle Gesellschafter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen. Klare interne Regeln sind entscheidend, um Konflikte und Risiken zu minimieren.
Offene Handelsgesellschaft gründen: Schritt für Schritt
1. Einigung der Gesellschafter & Firmenname
Die Gesellschafter legen Zweck, Zusammenarbeit und Firma fest. Der Firmenname muss den Zusatz „Offene Handelsgesellschaft“ oder „OHG“ enthalten und unterscheidungskräftig sein.
2. Gesellschaftsvertrag aufsetzen
Der Gesellschaftsvertrag sollte mindestens regeln:
Firma und Sitz der Gesellschaft
Namen der Gesellschafter
Unternehmensgegenstand
Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnisse
Gewinn- und Verlustverteilung
Der Gesellschaftsvertrag muss nicht notariell beurkundet werden, eine juristische Prüfung wird jedoch dringend empfohlen.
3. Sitz der Gesellschaft & Gewerbeanmeldung
Ein Nachweis über die Nutzung der Geschäftsräume (z. B. Mietvertrag) ist erforderlich. Danach erfolgt die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
4. Eintragung ins Handelsregister
Die Anmeldung erfolgt elektronisch über einen Notar beim zuständigen Amtsgericht (Handelsregister). Benötigt werden u. a.:
Gesellschaftsvertrag
Angaben zu allen Gesellschaftern
Gewerbeanmeldung
Erklärung zur Vertretungsbefugnis
Kosten und Zeitaufwand
Handelsregistereintrag: ca. 150–250 EUR
Notarkosten: abhängig vom Umfang (meist 150–300 EUR)
Gewerbeanmeldung: ca. 20–60 EUR
Dauer der Gründung: etwa 1–3 Wochen

Die OHG ist steuerlich transparent: Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und von ihnen persönlich versteuert.
Auflösung und Beendigung der OHG
Eine OHG kann beendet werden durch:
Gesellschafterbeschluss
Ablauf der vereinbarten Dauer
Kündigung eines Gesellschafters
Tod oder Ausscheiden eines Gesellschafters (sofern nicht anders geregelt)
Gerichtliche Entscheidung
Umwandlung der Gesellschaft
Nach der Auflösung folgt in der Regel die Liquidation, sofern keine Gesamtrechtsnachfolge erfolgt. Erst nach vollständiger Abwicklung wird die OHG aus dem Handelsregister gelöscht.

Eine rechtzeitige und formal korrekte Beendigung der OHG schützt die Gesellschafter vor späteren Haftungsrisiken.
Fazit
Die Offene Handelsgesellschaft ist eine unkomplizierte und kostengünstige Rechtsform für vertrauensvolle Geschäftspartner. Sie ermöglicht schnelle Entscheidungen, erfordert jedoch klare Absprachen und die Bereitschaft zur gemeinsamen Haftung.
