Pauschalierte Steueränderungen 2026 in Deutschland – was sich wirklich ändert

Einheitliche Entfernungspauschale
Ab 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € pro Kilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer.
Bislang betrug die Pauschale 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km.
Vorteil: Kurzstreckenpendler*innen erhalten erstmals denselben steuerlichen Abzug.
Die Pauschale gilt automatisch als Werbungskosten – kein Einzelnachweis nötig.
Erhöhung von Pauschbeträgen
Im Rahmen der Steuerreform steigen mehrere pauschale Freibeträge:
Grundfreibetrag: 12.348 € (bisher 11.604 €)
Kinderfreibetrag: 6.828 € je Kind
Diese Änderungen senken automatisch die Steuerlast für Arbeitnehmer*innen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
Pauschbeträge = feste Abzugsbeträge, die ohne Nachweis gewährt werden.
Pauschalversteuerung von Arbeitgeberleistungen
Auch bei pauschalversteuerten Sachzuwendungen (§ 37b EStG) und Minijobs (§ 40 EStG) gelten 2026 dieselben Sätze, aber mit höheren Freibetragsgrenzen:
Sachzuwendungen bis 50 € monatlich bleiben steuerfrei,
darüber hinaus ist weiterhin eine Pauschalversteuerung mit 30 % möglich.
Bei Minijobs bleibt die pauschale Lohnsteuer von 2 % bestehen, der Verdienstgrenzwert steigt auf 560 € pro Monat.

Arbeitgeber*innen sollten die neuen Grenzen bei Bonusprogrammen, Gutscheinen und Nebenjobs prüfen.
Kleinunternehmerregelung
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bleibt unverändert bei 22.000 € im Vorjahr. Es sind für 2026 keine Änderungen angekündigt.
Fazit
Deutschland kennt keine einheitliche „Pauschalsteuer“ wie andere Länder, doch 2026 bringt wichtige pauschalierte Erleichterungen: höhere Freibeträge, vereinheitlichte Entfernungspauschale und angepasste Grenzen bei Minijobs und Sachzuwendungen.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen bedeutet das: weniger Nachweise – mehr Nettoeffekt.
Erfahren Sie, wie die Mehrwertsteuer in Deutschland funktioniert – mit allen aktuellen Sätzen und Beispielen in unserem Artikel zur deutschen Mehrwertsteuer.


