Mehrwertsteuer-Rechner 2026: MwSt. aus Netto und Brutto berechnen

So funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner
Die Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag aufzuschlagen, ist einfach. Schwieriger wird die Gegenrichtung – wenn die Steuer aus einem Bruttobetrag herausgerechnet werden muss. Genau hier entstehen die meisten Fehler in Rechnungen und Kalkulationen.
Der Rechner beherrscht beide Richtungen:
Betrag eingeben und auswählen, ob es sich um einen Netto- oder Bruttobetrag handelt,
Steuersatz wählen (19 % oder 7 %),
sofort erscheinen Nettobetrag, Mehrwertsteuer und Gesamtsumme.
Der Rechner dient nur zur Orientierung. Es gelten die für 2026 gültigen Sätze: Regelsteuersatz 19 %, ermäßigter Satz 7 %.
Von Netto zu Brutto: die einfache Richtung
Das Prinzip ist simpel: Der Nettobetrag wird mit dem Faktor des Steuersatzes multipliziert.
bei 19 % mit 1,19,
bei 7 % mit 1,07.
Beispiel: Eine Leistung für 1.000 € netto zum Regelsteuersatz ergibt 1.000 × 1,19 = 1.190 € brutto, davon 190 € Mehrwertsteuer.
Von Brutto zu Netto: hier passieren die Fehler
Die Gegenrichtung erfordert eine Division – kein Abziehen von Prozenten. Der Bruttobetrag wird durch den Faktor geteilt (bei 19 % durch 1,19). Das Ergebnis ist der Nettobetrag, die Differenz die Mehrwertsteuer.

Der häufigste Rechenfehler
Bruttobetrag 1.190 €, Steuersatz 19 %.
Richtig: 1.190 ÷ 1,19 = 1.000 € netto, MwSt. 190 €.
Falsch: 19 % vom Bruttobetrag abziehen → 1.190 − 19 % = 963,90 €.
Die Differenz von gut 36 € kann die gesamte Kalkulation verderben.
In Deutschland gelten zwei Steuersätze:
19 % – Regelsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen,
7 % – ermäßigter Steuersatz, u. a. für Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, den öffentlichen Nahverkehr sowie Übernachtungen.
Neu seit dem 1. Januar 2026
Speisen in der Gastronomie werden dauerhaft mit 7 % besteuert – ob im Restaurant, als Take-away oder im Catering.
Die bisherige Unterscheidung zwischen Verzehr vor Ort (19 %) und Mitnahme (7 %) entfällt.
Getränke bleiben bei 19 %, mit wenigen Ausnahmen wie Milchmischgetränken mit mindestens 75 % Milchanteil.
Eine Rechnung mit Speisen und Getränken muss die Positionen weiterhin nach Steuersätzen trennen.
Wann Sie keine Umsatzsteuer berechnen müssen
Kleinunternehmer stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Die Regelung gilt, solange:
der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und
im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt.
Wird die 100.000-€-Grenze während des Jahres überschritten, endet die Steuerbefreiung sofort. Auf der Rechnung ist dann kein Steuersatz von 0 % anzugeben, sondern ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.

Sie nähern sich der Umsatzgrenze?
Behalten Sie den laufenden Umsatz im Blick.
Der Wechsel zur Regelbesteuerung mitten im Jahr bedeutet neue Preise, angepasste Rechnungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Der Rechner zeigt schnell, wie sich 19 % MwSt. auf Ihre Preise auswirken.
FAQ:
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Teilen Sie den Bruttobetrag durch den Faktor des Steuersatzes – bei 19 % durch 1,19, bei 7 % durch 1,07. Das Ergebnis ist der Nettobetrag, die Differenz die Mehrwertsteuer.
Welche Mehrwertsteuersätze gelten 2026 in Deutschland?
Es gelten weiterhin zwei Sätze: der Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 %.
Warum werden Speisen in der Gastronomie 2026 mit 7 % besteuert?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 % – ob vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert. Getränke bleiben bei 19 %.
Muss ich als Kleinunternehmer Mehrwertsteuer berechnen?
Nein. Solange Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstieg und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt, stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze mitten im Jahr überschreite?
Sobald Sie die 100.000-€-Grenze überschreiten, endet die Steuerbefreiung sofort. Ab diesem Umsatz müssen Sie Umsatzsteuer berechnen und ausweisen.

