Körperschaftsteuer für die GmbH: Satz, Berechnung und Fristen

Was ist die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer ist die Gewinnsteuer für juristische Personen. Für eine GmbH, UG oder AG übernimmt sie die Rolle, die die Einkommensteuer bei Einzelpersonen spielt: Besteuert wird das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft, also der Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben.

Anders als die Einkommensteuer kennt die Körperschaftsteuer keine Progression. Der Satz bleibt gleich, egal wie hoch der Gewinn ausfällt. Das macht die Steuer für Kapitalgesellschaften gut planbar.
Wer zahlt Körperschaftsteuer?
Körperschaftsteuerpflichtig sind Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland. Dazu gehören vor allem die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) und die AG, aber auch Genossenschaften, Vereine und Stiftungen.
Wer sein Unternehmen als Einzelunternehmen oder als GbR führt, zahlt dagegen keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer auf den Gewinn. Diese Unterscheidung ist grundlegend – und sie wird in der Praxis oft verwechselt.
Die Rechtsform entscheidet über die Steuerart:
GmbH, UG und AG zahlen Körperschaftsteuer, Einzelunternehmer und Personengesellschaften wie die GbR zahlen Einkommensteuer. Ein Wechsel der Rechtsform ändert also unmittelbar, welche Steuer auf den Gewinn anfällt.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz?
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent – allerdings nicht auf den Gewinn, sondern auf die Körperschaftsteuer selbst. Das entspricht 0,825 Prozent des Gewinns.

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag zusammen ergeben eine feste Belastung von 15,825 Prozent. Diese Sätze gelten bundesweit einheitlich, unabhängig vom Standort der Gesellschaft.
Gesamtbelastung: Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer
Die Körperschaftsteuer ist nur ein Teil der Rechnung. Jede GmbH zahlt zusätzlich Gewerbesteuer, und deren Höhe hängt von der Gemeinde ab. Die Gewerbesteuer ergibt sich aus einer bundesweiten Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Der Hebesatz liegt bei mindestens 200 Prozent und im Bundesdurchschnitt bei rund 400 Prozent.
Anders als Einzelunternehmer können Kapitalgesellschaften die Gewerbesteuer nicht auf ihre übrige Steuer anrechnen. Einen Gewerbesteuer-Freibetrag gibt es für die GmbH ebenfalls nicht – dieser steht nur natürlichen Personen und Personengesellschaften zu.

Wann ist die Körperschaftsteuer fällig?
Die Körperschaftsteuer wird über das Jahr verteilt in Vorauszahlungen gezahlt und nach Jahresende endgültig abgerechnet. Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig: am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Jede Rate beträgt in der Regel ein Viertel der Steuer des Vorjahres.
Nach Ablauf des Geschäftsjahres gibt die GmbH ihre Körperschaftsteuererklärung elektronisch über ELSTER ab. Ohne steuerliche Beratung ist die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig; erstellt ein Steuerberater die Erklärung, verlängert sich die Frist. Wer zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 Euro.

Die Vorauszahlungen richten sich nach dem Vorjahr. Läuft das Geschäft schlechter, können Sie beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen – das schont die Liquidität. Bei deutlich höheren Gewinnen droht umgekehrt eine hohe Nachzahlung nach dem Steuerbescheid.
Gewinnausschüttung: Steuer auf zwei Ebenen
Solange der Gewinn in der GmbH bleibt, fällt nur die Körperschaftsteuer plus Soli und Gewerbesteuer an. Schüttet die Gesellschaft den Gewinn an die Gesellschafter aus, wird auf dieser zweiten Ebene noch einmal Steuer fällig: in der Regel 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Diese zweistufige Besteuerung ist ein zentraler Unterschied zum Einzelunternehmen. Ob die Ausschüttung sinnvoll ist oder der Gewinn besser in der Gesellschaft bleibt, hängt vom Einzelfall ab – hier lohnt sich eine individuelle Beratung.
Was ändert sich ab 2028?
Der Körperschaftsteuersatz sinkt. Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, das im Juli 2025 verkündet wurde, wird der Satz ab dem Veranlagungszeitraum 2028 in fünf Schritten gesenkt: von 15 Prozent auf 14 Prozent (2028), 13 Prozent (2029), 12 Prozent (2030), 11 Prozent (2031) und schließlich 10 Prozent ab 2032.
Für 2026 und 2027 bleibt es dagegen bei 15 Prozent. Die Entlastung wirkt also erst ab 2028, ist aber bereits gesetzlich beschlossen.

Häufig gestellte Fragen?
1. Zahlt eine UG auch Körperschaftsteuer?
Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft und zahlt wie die GmbH 15 Prozent Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.
2. Wie hoch ist die gesamte Steuerbelastung einer GmbH?
Meist rund 30 Prozent des Gewinns. Sie setzt sich aus 15 Prozent Körperschaftsteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zusammen. Der genaue Wert hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab.
3. Muss eine GmbH ohne Gewinn Körperschaftsteuer zahlen?
Ohne positives zu versteuerndes Einkommen fällt keine Körperschaftsteuer an. Eine Körperschaftsteuererklärung muss die GmbH trotzdem abgeben. Verluste lassen sich in andere Jahre vortragen und mindern dort die Steuer.
4. Was ist der Unterschied zwischen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer?
Die Körperschaftsteuer ist bundeseinheitlich und beträgt 15 Prozent. Die Gewerbesteuer setzt die Gemeinde über ihren Hebesatz fest und fällt regional unterschiedlich aus. Beide werden auf den Gewinn der GmbH erhoben.
Fazit:
Für die Körperschaftsteuer gibt es keine Progression und keine regionalen Unterschiede: Auf den Gewinn Ihrer GmbH fallen 15 Prozent an, dazu der Solidaritätszuschlag. Regional wird es erst bei der Gewerbesteuer – über den Hebesatz der Gemeinde. Rechnen Sie deshalb mit einer Gesamtbelastung von rund 30 Prozent, nicht mit den 15 Prozent allein. Zwei Dinge halten die Steuer beherrschbar: die Vorauszahlungstermine im Blick behalten und die Vorauszahlungen anpassen lassen, wenn sich der Gewinn deutlich verändert. Und wer über die Reform ab 2028 liest, sollte nicht auf eine niedrigere Rechnung für 2026 hoffen – bis einschließlich 2027 bleibt es bei 15 Prozent.
