Kfz-Steuer berechnen: So setzt sich Ihre Jahressteuer zusammen

Wer die Kfz-Steuer erhebt
Zuständig ist die Zollverwaltung. Nach der Anmeldung eines Fahrzeugs berechnet das Hauptzollamt die Steuer und schickt Ihnen einen Steuerbescheid. Der Betrag gilt jeweils für ein Jahr im Voraus.
Die Grundlage für die Berechnung finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I: der Hubraum in Feld P.1, der CO₂-Wert in Feld V.7 und das Datum der Erstzulassung in Feld B. Mit diesen drei Angaben ist Ihre Steuer eindeutig bestimmt.
So berechnet sich die Kfz-Steuer für Pkw
Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 gilt eine einfache Formel: Kfz-Steuer = Hubraum-Anteil + CO₂-Anteil.
Der Hubraum-Anteil
Der Hubraum-Anteil richtet sich nach dem Motorvolumen und der Antriebsart. Pro angefangene 100 cm³ zahlen Sie:
Benziner (Ottomotor): 2,00 €;
Diesel: 9,50 €.
„Angefangene 100 cm³" heißt: Es wird immer aufgerundet. Ein Motor mit 1.498 cm³ zählt bereits als 15 × 100 cm³. Dass ein Diesel fast das Fünffache kostet, ist gewollt - für die Steuer allein ist ein Diesel damit deutlich teurer als ein vergleichbarer Benziner.
Der CO₂-Anteil
Seit der Reform, die für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2021 gilt, steigt der CO₂-Anteil progressiv. Die ersten 95 g/km sind frei. Für jedes Gramm darüber gelten gestaffelte Sätze:
CO₂-Ausstoß |
Satz je g/km |
|---|---|
96–115 g/km |
2,00 € |
116–135 g/km |
2,20 € |
136–155 g/km |
2,50 € |
156–175 g/km |
2,90 € |
176–195 g/km |
3,40 € |
über 195 g/km |
4,00 € |
Je höher der Ausstoß, desto teurer wird jedes zusätzliche Gramm. Für ältere Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen Juli 2009 und Dezember 2020 gilt eine einfachere Regel: ein fester Satz von 2,00 € je Gramm über dem Freibetrag.

E-Autos, Hybride und Sonderfälle
Reine Elektroautos sind von der Kfz-Steuer befreit. Ende 2025 hat der Gesetzgeber diese Befreiung verlängert: Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens bis Ende 2035. Auch bei einem Halterwechsel läuft die Befreiung weiter - höchstens aber bis zu diesem Enddatum.

Die Befreiung gilt nur für reine Elektrofahrzeuge. Plug-in-Hybride sind ausdrücklich ausgenommen und werden wie Benziner oder Diesel nach Hubraum und CO₂ besteuert.
Andere Fahrzeugtypen folgen eigenen Regeln. Motorräder werden nur nach dem Hubraum besteuert, rund 1,84 € je angefangene 25 cm³. Wohnmobile richten sich nach Gewicht und Schadstoffklasse. Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen eine Pauschale von 191,73 € im Jahr, Motorrad-Oldtimer 46,02 €.
Wann und wie Sie zahlen
Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus fällig, gerechnet ab dem Tag der Zulassung. Damit ein Fahrzeug überhaupt angemeldet werden kann, erteilen Sie dem Hauptzollamt bei der Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Steuer wird dann automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Wichtig ist: Für die Folgejahre verschickt der Zoll keine Zahlungserinnerung. Die Abbuchung läuft über das Lastschriftmandat von selbst; Sie müssen nur dafür sorgen, dass Ihr Konto gedeckt ist. Bei offenen Steuerrückständen kann die Zulassung eines Fahrzeugs verweigert oder ein Fahrzeug zwangsweise abgemeldet werden.
Kfz-Steuer für Selbständige und Unternehmen
Wer ein Fahrzeug betrieblich nutzt, kann die Kfz-Steuer als Betriebsausgabe ansetzen. Gehört der Wagen zum Betriebsvermögen, zählt die Steuer zu den laufenden Fahrzeugkosten. Wird das Auto gemischt genutzt, kommt es auf den betrieblichen Anteil an - die genaue Zuordnung klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Häufig gestellte Fragen?
1. Wer muss die Kfz-Steuer zahlen?
Die Steuer zahlt die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist - der Halter. Wer der Fahrer ist, spielt keine Rolle.
2. Wo finde ich Hubraum und CO₂-Wert meines Autos?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Hubraum steht in Feld P.1, der CO₂-Ausstoß in Feld V.7. Mit dem Datum der Erstzulassung (Feld B) haben Sie alles, was Sie zur Berechnung brauchen.
3. Sind Elektroautos wirklich komplett steuerfrei?
Reine Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden - bis zu zehn Jahre lang, längstens bis Ende 2035. Plug-in-Hybride sind davon ausgenommen.
4. Kann ich die Kfz-Steuer als Selbständiger absetzen?
Ja, wenn Sie das Fahrzeug betrieblich nutzen. Dann ist die Kfz-Steuer eine Betriebsausgabe. Wie viel Sie ansetzen dürfen, hängt von der Zuordnung des Fahrzeugs ab.
Fazit:
Die Kfz-Steuer ist keine Blackbox: Mit Hubraum und CO₂-Wert aus der Zulassungsbescheinigung rechnen Sie die Jahressteuer auf den Euro genau aus - noch bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben. Bei der Fahrzeugwahl lohnt der Vergleich, denn zwischen einem sparsamen Benziner und einem hubraumstarken Diesel liegen schnell mehrere Hundert Euro pro Jahr. Reine Elektroautos bleiben bei Erstzulassung bis Ende 2030 für Jahre steuerfrei. Und wer geschäftlich fährt, sollte den Steuerbescheid des Hauptzollamts aufheben und die Steuer als Betriebsausgabe erfassen.
