Gewerbesteuer: Wer sie zahlt, wie sie berechnet wird und wie Sie sie zurückholen

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Gewerbesteuer: Wer sie zahlt, wie sie berechnet wird und wie Sie sie zurückholen
Die Gewerbesteuer trifft fast jeden Gewerbebetrieb in Deutschland – wie viel Sie zahlen, hängt aber stark von Ihrer Gemeinde und Ihrer Rechtsform ab. Dieser Leitfaden zeigt, wer sie zahlt, wie sie berechnet wird und wie Sie sie über die Einkommensteuer wieder ausgleichen.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Sie wird auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs erhoben und fließt direkt an die Stadt oder Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Weil jede Gemeinde einen Teil der Berechnung – den Hebesatz – selbst festlegt, fällt die Steuer je nach Standort unterschiedlich hoch aus.

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Geregelt wird sie im Gewerbesteuergesetz. Anders als die Umsatzsteuer hat die Gewerbesteuer nichts mit Ihren einzelnen Rechnungen zu tun, sondern setzt am Gewinn an.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen – und wer nicht?

Grundsätzlich zahlt jeder Gewerbebetrieb Gewerbesteuer: Einzelunternehmen, Personengesellschaften (etwa GbR oder OHG) und Kapitalgesellschaften (etwa GmbH oder UG). Wer ein Gewerbe anmeldet, wird damit automatisch gewerbesteuerpflichtig.

Befreit sind dagegen Freiberufler – etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten und künstlerisch Tätige. Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe zahlen in der Regel keine Gewerbesteuer. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich gilt, klärt das Ihr Finanzamt.

Ein wichtiger Unterschied: Eine GmbH oder AG gilt allein wegen ihrer Rechtsform als Gewerbebetrieb – unabhängig davon, was sie tatsächlich tut.

Der Freibetrag von 24.500 Euro

Einzelunternehmen und Personengesellschaften bekommen einen Freibetrag von 24.500 Euro. Erst auf den Teil des Ertrags, der darüber liegt, fällt Gewerbesteuer an. Liegt Ihr Gewerbeertrag darunter, zahlen Sie gar keine Gewerbesteuer.

Kapitalgesellschaften haben diesen Freibetrag nicht. Eine GmbH zahlt also ab dem ersten Euro Ertrag – ein spürbarer Nachteil bei kleineren Gewinnen.

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Der Freibetrag gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Wer eine GmbH oder UG führt, zahlt Gewerbesteuer auf den vollen Gewerbeertrag – ohne Abzug.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Die Berechnung läuft in vier Schritten:

  1. Ausgangspunkt ist Ihr Gewinn. Er wird um bestimmte Beträge erhöht (Hinzurechnungen) oder verringert (Kürzungen). Das Ergebnis ist der Gewerbeertrag, der auf volle 100 Euro abgerundet wird.

  2. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.

  3. Der verbleibende Betrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. So entsteht der Steuermessbetrag.

  4. Der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde multipliziert. Das Ergebnis ist die Gewerbesteuer.

Die Steuermesszahl ist bundesweit einheitlich. Der Hebesatz dagegen unterscheidet sich stark: Er beträgt mindestens 200 Prozent, liegt im Durchschnitt bei rund 400 Prozent und erreicht in einzelnen Großstädten deutlich mehr – etwa 490 Prozent in München, 460 Prozent in Frankfurt und 410 Prozent in Berlin.

Genau deshalb ist der Standort ein echter Kostenfaktor. Manche Gemeinden setzen bewusst niedrige Hebesätze an, um Unternehmen anzuziehen. Bei gleichem Gewinn kann die Gewerbesteuer je nach Sitz um mehrere Tausend Euro auseinanderliegen.

Die drei festen Größen der Berechnung: Steuermesszahl 3,5 %, Freibetrag 24.500 € (nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften), gesetzlicher Mindesthebesatz 200 %. Den genauen Hebesatz legt Ihre Gemeinde fest.

Die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen

Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften gibt es eine wichtige Entlastung: Sie können das Vierfache des Steuermessbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen. So wird verhindert, dass derselbe Gewinn doppelt belastet wird.

In der Praxis heißt das: Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent wird die Gewerbesteuer über die Einkommensteuer nahezu vollständig ausgeglichen. Liegt der Hebesatz höher, bleibt eine Restbelastung – das ist der eigentliche Nachteil teurer Standorte. Die Anrechnung ist zudem auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt.

Für Kapitalgesellschaften gilt diese Anrechnung nicht. Und als Betriebsausgabe lässt sich die Gewerbesteuer seit 2008 nicht mehr abziehen.

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Ordentlich geführte Einnahmen- und Ausgabenbelege erleichtern die Ermittlung des Gewerbeertrags. In FakturaOnline behalten Sie Ihre ausgestellten Rechnungen und Ausgaben an einem Ort – eine gute Grundlage, wenn Ihr Steuerberater den Gewerbeertrag bestimmt.

Vorauszahlungen und Gewerbesteuererklärung

Sobald die Gewerbesteuer festgesetzt ist, leisten Sie in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen. Sie sind jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Am Jahresende werden die Vorauszahlungen mit der tatsächlichen Steuer verrechnet.

Wer gewerbesteuerpflichtig ist, muss außerdem eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin geben Sie Ihren Gewinn sowie die Hinzurechnungen und Kürzungen an. Den genauen Betrag berechnet anschließend das Finanzamt. Führen Sie mehrere Gewerbebetriebe, gibt jeder Betrieb eine eigene Erklärung ab.

Häufig gestellte Fragen?

1. Wer muss keine Gewerbesteuer zahlen?

Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten oder Journalisten sind befreit. Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe zahlen in der Regel keine Gewerbesteuer.

2. Ab welchem Gewinn zahlt man Gewerbesteuer?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst auf den Gewerbeertrag über 24.500 Euro. Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro.

3. Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Sie ergibt sich aus Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Hebesatz beträgt mindestens 200 Prozent und liegt im Durchschnitt bei rund 400 Prozent, in einzelnen Städten deutlich höher.

4. Kann man die Gewerbesteuer von der Steuer absetzen?

Als Betriebsausgabe nicht mehr. Einzelunternehmer und Personengesellschafter können aber das Vierfache des Steuermessbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen – bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent gleicht das die Gewerbesteuer meist vollständig aus.

Fazit:

Ob Sie Gewerbesteuer zahlen, hängt zuerst von Ihrer Tätigkeit ab: Freiberufler und Landwirte sind befreit, alle anderen Gewerbebetriebe nicht. Wie viel es am Ende ist, bestimmen zwei Größen – der bundesweit einheitliche Anteil aus Steuermesszahl und Freibetrag und der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Standort entscheidet also mit, und der Unterschied kann mehrere Tausend Euro betragen. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften relativiert sich die Belastung durch die Anrechnung auf die Einkommensteuer: Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent bleibt oft kaum etwas hängen. Kapitalgesellschaften haben diesen Ausgleich nicht und zahlen ohne Freibetrag. Die konkrete Zahl berechnet am Ende das Finanzamt – Ihre Aufgabe ist eine saubere Grundlage: geordnete Einnahmen und Ausgaben und eine fristgerechte Gewerbesteuererklärung.

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