Elektronischer Steuerbescheid: Bekanntgabe per ELSTER wird zum Standard

Ab 2027: elektronischer Steuerbescheid wird zum Regelfall
Bisher kam der Steuerbescheid mit der Post. Das ändert sich: Ab dem 1. Januar 2027 stellt das Finanzamt Steuerbescheide grundsätzlich elektronisch über ELSTER bereit – zumindest dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung zuvor elektronisch übermittelt haben. Eine ausdrückliche Zustimmung brauchen Sie dann nicht mehr. Grundlage ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und die Neufassung von § 122a der Abgabenordnung (AO).
Ursprünglich sollte die Umstellung schon 2026 kommen. Sie wurde im Dezember 2025 um ein Jahr verschoben, damit sich alle Beteiligten darauf einstellen können. Betroffen sind nicht nur Einkommensteuerbescheide, sondern auch Steuermess- und Feststellungsbescheide.
Zeitplan im Überblick: 2026 bleibt das Einwilligungsprinzip – digital nur mit Zustimmung in ELSTER, sonst weiter per Post. Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Bekanntgabe über ELSTER zum Regelfall für elektronisch übermittelte Steuererklärungen.
Was 2026 noch gilt
Für das laufende Jahr ändert sich in der Praxis wenig. 2026 gilt weiter das Einwilligungsprinzip: Ihren Bescheid bekommen Sie nur dann digital, wenn Sie oder Ihr Steuerberater in „Mein ELSTER" aktiv eingewilligt haben. Ohne Einwilligung landet der Bescheid wie gewohnt im Briefkasten. Wer nicht bis 2027 warten will, kann die Einwilligung jederzeit in ELSTER erteilen.
So läuft die digitale Bekanntgabe ab
Der Bescheid wird als PDF in Ihrem ELSTER-Postfach zum Abruf bereitgestellt. Sie können ihn dort direkt herunterladen oder über eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle abrufen. Am Tag der Bereitstellung informiert Sie das Finanzamt per E-Mail, dass ein neuer Bescheid abrufbar ist. Genau hier liegt die wichtigste Änderung für die Praxis – und das größte Risiko.

Achtung Fristfalle: Ein digital bereitgestellter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekanntgegeben – unabhängig davon, ob Sie ihn geöffnet haben. Danach bleibt nur ein Monat Zeit für einen Einspruch.
Die Vier-Tage-Frist: warum das Datum zählt
Ein elektronisch bereitgestellter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekanntgegeben – auch wenn Sie ihn noch gar nicht geöffnet haben. Ab diesem Tag läuft die einmonatige Einspruchsfrist. Übersehen Sie die Benachrichtigung, kann die Frist ablaufen, ohne dass Sie den Bescheid überhaupt gelesen haben. Fällt der vierte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.

Wenn Sie den Bescheid weiter auf Papier möchten
Papier bleibt möglich – aber nur auf Antrag. Ab 2027 können Sie beim Finanzamt beantragen, dass Sie Ihre Bescheide weiterhin per Post erhalten. Der Antrag braucht keine Begründung und steht allen Steuerpflichtigen offen. Die elektronische Antragsmöglichkeit stellt die Finanzverwaltung im Laufe des Jahres 2026 bereit; nötig ist der Antrag erst ab dem 1. Januar 2027. Da ein solcher Antrag nur für die Zukunft wirkt, sollten Sie ihn rechtzeitig zum Jahreswechsel 2026/2027 stellen.
Eine Ausnahme gibt es: Wer die Steuererklärung auf Papier abgibt und weder steuerlich beraten noch selbst bei ELSTER registriert ist, bekommt den Bescheid auch künftig automatisch per Post – ganz ohne Antrag.

Was Selbstständige jetzt tun sollten:
Bereiten Sie sich vor: Hinterlegen Sie in „Mein ELSTER" eine aktuelle E-Mail-Adresse und prüfen Sie Ihr Postfach regelmäßig. Arbeiten Sie mit einem Steuerberater, sollte eine Bekanntgabevollmacht in der Vollmachtsdatenbank hinterlegt sein. Und entscheiden Sie rechtzeitig, ob Sie digital bleiben oder weiter auf Papier setzen wollen.
Die Umstellung nimmt Ihnen Postlaufzeiten und Papierkram ab, verlagert aber die Verantwortung: Der Fristlauf hängt künftig an der Bereitstellung im Postfach, nicht mehr am Blick in den Briefkasten. Wer seine ELSTER-Benachrichtigungen im Griff hat, profitiert von einem schnelleren, durchgängig digitalen Ablauf.
Wie Sie Ihre Steuererklärung digital über ELSTER einreichen, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt.
Häufig gestellte Fragen?
1. Ab wann wird der Steuerbescheid elektronisch bekanntgegeben?
Ab dem 1. Januar 2027 ist die elektronische Bekanntgabe über ELSTER der Regelfall. 2026 gilt noch das Einwilligungsprinzip – digital nur mit Zustimmung in ELSTER.
2. Kann ich meinen Steuerbescheid weiterhin auf Papier bekommen?
Ja. Ab 2027 stellen Sie dafür einen Antrag auf postalische Bekanntgabe. Er braucht keine Begründung. Die elektronische Antragsmöglichkeit wird im Laufe des Jahres 2026 bereitgestellt.
3. Wann gilt ein elektronischer Steuerbescheid als bekanntgegeben?
Am vierten Tag nach der Bereitstellung im ELSTER-Postfach – auch wenn Sie ihn noch nicht geöffnet haben. Ab diesem Tag läuft die einmonatige Einspruchsfrist.
4. Muss ich bei ELSTER registriert sein?
Nein. Wer seine Steuererklärung auf Papier abgibt und weder steuerlich beraten noch bei ELSTER registriert ist, erhält den Bescheid auch künftig automatisch per Post.
Fazit:
Die elektronische Bekanntgabe ist mehr als ein technisches Detail – sie verändert, worauf Sie achten müssen. Über Ihre Fristen entscheidet künftig nicht mehr der Briefkasten, sondern Ihr ELSTER-Postfach. Das spart Papier und Postlaufzeiten, setzt aber voraus, dass Sie Benachrichtigungen ernst nehmen und Ihr Konto im Blick behalten. Wer jetzt einen festen Ablauf einrichtet und für sich klärt, ob digital oder Papier besser passt, geht der Umstellung gelassen entgegen.

