Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen 2026 – Überblick

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Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen 2026 – Überblick
Zum 1. Januar 2026 treten wichtige steuerliche Änderungen in Kraft: höherer Grundfreibetrag, Entlastung bei der Einkommensteuer, mehr Familienleistungen, niedrigere Energiekosten, Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer, E-Auto-Steuerbefreiung bis 2035, Aktivrente sowie Rekordinvestitionen des Bundes.

1. Höherer Grundfreibetrag und Entlastung der Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2026 auf 12.348 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Parallel dazu wird der Einkommensteuertarif angepasst, um sogenannte kalte Progression zu vermeiden. Gehaltserhöhungen zum Inflationsausgleich führen damit nicht zu einer versteckten Mehrbelastung.

2. Mehr Geld für Familien

Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Kind und Monat. Gleichzeitig erhöht sich der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro jährlich. Familien profitieren damit doppelt – durch höhere direkte Zahlungen oder eine geringere steuerliche Belastung.

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Familienfreundliche Steuerpolitik: 2026 kombiniert höhere Freibeträge mit steigenden Transferleistungen.

3. Spürbar niedrigere Energiekosten

Ab 2026 greifen mehrere Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten:

  • dauerhafte Reduktion der Stromsteuer auf EU-Mindestniveau für produzierende Unternehmen;

  • staatliche Zuschüsse zu Übertragungsnetzentgelten;

  • vollständige Abschaffung der Gasspeicherumlage.

Diese Schritte entlasten Haushalte und energieintensive Betriebe deutlich.

4. Einheitliche Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer

Die Pendlerpauschale wird auf 0,38 Euro pro Kilometer vereinheitlicht – und gilt nun ab dem ersten Kilometer. Zusätzlich bleibt die Mobilitätsprämie für Geringverdiener dauerhaft erhalten.

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Pendler mit 15 km Arbeitsweg kann 2026 erstmals den höheren Satz für die gesamte Strecke ansetzen.

5. Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2035 verlängert. Dies stärkt Kaufanreize und unterstützt sowohl private Haushalte als auch Unternehmen mit Fuhrparks.

6. Aktivrente: Arbeiten im Ruhestand steuerlich begünstigt

Mit der Aktivrente können Arbeitnehmer nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Ziel ist die Bekämpfung des Fachkräftemangels und der Erhalt von Know-how.

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Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige und Beamte.

7. Rekordinvestitionen im Bundeshaushalt 2026

Mit 126,7 Mrd. Euro plant der Bund Rekordinvestitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Klimaschutz, Bildung und Sicherheit – ein zentraler Impuls für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.

Fazit:

Die Maßnahmen 2026 verfolgen zwei Ziele: spürbare Entlastung für Bürgerinnen und Bürger (Einkommensteuer, Familien, Mobilität, Energie) und zugleich Stärkung von Standort und Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionen und gezielte Anreize. Für Unternehmen lohnt sich ein frühzeitiger Blick auf Energie- und Mobilitätskosten sowie Personalplanung; Privatpersonen profitieren insbesondere bei Einkommensteuer, Familienleistungen und Pendlerpauschale.

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