CO2-Steuer 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

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CO2-Steuer 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ab Januar 2026 gilt für die nationale CO2-Bepreisung erstmals ein Preiskorridor statt eines festen Betrags. Für Unternehmen bedeutet das höhere und schwerer kalkulierbare Kosten bei fossilen Brennstoffen. Was sich konkret ändert und wie sich Betriebe darauf einstellen können.

CO2-Steuer 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine neue Phase der nationalen CO2-Bepreisung. Anstelle eines festen Preises bewegt sich die Abgabe nun in einem gesetzlich festgelegten Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2. Damit endet die Phase der jährlich festgelegten Festpreise — und Unternehmen müssen sich auf eine marktorientiertere Preisbildung einstellen.

Was ist die CO2-Steuer?

Die CO2-Steuer — korrekt als CO2-Preis oder Brennstoffemissionshandel bezeichnet — wurde 2021 mit 25 Euro pro Tonne eingeführt. Rechtsgrundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Abgabepflichtig sind die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Die Mehrkosten werden in der Regel auf Endabnehmer — also auch Unternehmen — weitergegeben.

Die CO2-Abgabe ist keine klassische Steuer im Sinne des Steuerrechts, sondern ein Emissionshandelssystem. Umgangssprachlich hat sich der Begriff CO2-Steuer jedoch durchgesetzt.

Was ändert sich 2026 konkret?

Bis 2025 galt ein Festpreis von 55 Euro pro Tonne CO2. Ab 2026 beginnt die Versteigerungsphase im nationalen Emissionshandel:

  • Preiskorridor: 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2

  • Erste Versteigerungen ab Juli 2026 an der Leipziger Energiebörse EEX

  • Der genaue Preis wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt

  • Der Korridor gilt voraussichtlich auch noch für 2027

Ab 2028 ist die Überführung in das EU-weite Emissionshandelssystem ETS 2 vorgesehen, bei dem der Preis vollständig marktbasiert gebildet wird.

Auswirkungen auf Kraftstoff- und Heizkosten

Die höhere CO2-Bepreisung schlägt sich direkt in den Energiepreisen nieder. Bei einem CO2-Preis am oberen Ende des Korridors ergeben sich folgende Mehrkosten gegenüber 2025:

  • Benzin: bis zu rund 3 Cent mehr pro Liter

  • Diesel: bis zu rund 3 Cent mehr pro Liter

  • Heizöl: bis zu rund 20,7 Cent pro Liter (bei 65 Euro/Tonne)

  • Erdgas: spürbar höhere Heizkosten je nach Verbrauch

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Ein Handwerksbetrieb mit Fuhrpark, der jährlich 30.000 Liter Diesel verbraucht, muss 2026 mit Mehrkosten von bis zu 900 Euro allein durch die CO2-Abgabe rechnen — gegenüber dem Vorjahr.

Was Unternehmer jetzt tun sollten

Steigende und schwerer planbare Energiekosten erfordern eine vorausschauende Kalkulation:

  • Energieverbrauch analysieren — wo entstehen die größten CO2-Kosten?

  • Beschaffung optimieren — günstige Tankzeitpunkte und Lieferanten vergleichen

  • Kalkulationen anpassen — Energiekostenanteile in Angeboten realistisch ansetzen

  • Investitionen prüfen — Umstieg auf Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen oder energieeffiziente Anlagen

  • Förderungen nutzen — staatliche Programme zur Dekarbonisierung

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Halten Sie alle Energiekosten — inklusive der CO2-Anteile — sauber in der Buchhaltung getrennt. Das erleichtert nicht nur die Kalkulation, sondern auch die Beantragung möglicher Entlastungen.

Ausblick bis 2028

Während der Preiskorridor 2026 und 2027 noch eine gewisse Planbarkeit bietet, dürfte die Belastung ab 2028 deutlich steigen. Experten erwarten im EU-ETS 2 Preise von 80 bis 150 Euro pro Tonne bis zum Jahr 2030. Wer bereits jetzt in klimafreundliche Alternativen investiert, verschafft sich mittelfristig einen wirtschaftlichen Vorteil.

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Einen Überblick über mögliche Förderungen finden Sie im Artikel zu staatlichen Beihilfen in Deutschland.


FAQ:

Wer zahlt die CO2-Steuer?

Abgabepflichtig sind die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe. Die Kosten werden jedoch über die Energiepreise an Endverbraucher und Unternehmen weitergegeben.

Wie hoch ist der CO2-Preis 2026?

Der Preis bewegt sich in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Der genaue Wert wird durch Versteigerungen ab Juli 2026 bestimmt.

Gilt die CO2-Steuer auch für Strom?

Nein. Strom fällt nicht unter das nationale Emissionshandelssystem. Die Stromerzeugung ist bereits Teil des europäischen ETS 1.

Können Unternehmen die CO2-Kosten steuerlich geltend machen?

Die CO2-Anteile in den Energiepreisen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig — wie die übrigen Energiekosten auch.

Was passiert nach 2027?

Ab 2028 ist die Überführung in das EU-Emissionshandelssystem ETS 2 geplant, bei dem der Preis marktbasiert ohne Korridor gebildet wird.

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