Rechnungsstellung

Nicht jede Rechnung muss ab 2025 elektronisch sein. Welche Belege bleiben ausgenommen, welche Übergangsfristen gelten je nach Umsatz und ab wann müssen Sie umstellen? Hier finden Sie alle Antworten auf einen Blick.
Eine PDF-Rechnung gilt seit 2025 nicht mehr als E-Rechnung. Wer Bestandsbelege oder gewohnte Vorlagen weiterverwenden möchte, muss sie in ein strukturiertes Format überführen. So funktioniert der Wechsel sauber und rechtssicher.
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