Rechnung überfällig: Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt

Eine Rechnung ist überfällig, sobald das Fälligkeitsdatum verstrichen ist und das Geld nicht auf Ihrem Konto ist. Ab diesem Zeitpunkt räumt Ihnen das Gesetz klare Rechte ein — im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen greifen sie weitgehend automatisch. Je früher Sie handeln, desto größer ist die Chance, dass Sie Ihr Geld sehen.
Ab wann ist eine Rechnung überfällig?
Entscheidend ist das Fälligkeitsdatum auf der Rechnung. Haben Sie mit dem Kunden kein Zahlungsziel vereinbart, ist die Forderung mit Zugang der Rechnung sofort fällig. In Verzug gerät ein gewerblicher Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung — auch ohne Mahnung. Zwischen Unternehmen sind Zahlungsziele über 60 Tage nur in Ausnahmefällen wirksam.
Ab dem Tag des Verzugs laufen die Verzugszinsen. Ob Sie diese auf der Rechnung oder im Vertrag erwähnt haben, spielt dabei keine Rolle — der Anspruch ergibt sich direkt aus dem Gesetz.
Worauf Sie Anspruch haben
Zahlt ein Geschäftskunde zu spät, geht es nicht nur um die offene Summe. Von Gesetzes wegen stehen Ihnen zu:
Verzugszinsen — im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen betragen sie 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Es handelt sich um einfache Zinsen (keine Zinseszinsen), die ab dem Tag nach Verzugseintritt laufen.
Verzugspauschale — ist der Schuldner kein Verbraucher, können Sie zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro je Forderung verlangen, ganz ohne Nachweis tatsächlicher Kosten. Weisen Sie darüber hinaus höhere Beitreibungskosten nach, wird die Pauschale darauf angerechnet.
Bei Rechnungen an Verbraucher gilt ein niedrigerer Zinssatz (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz), und die 40-Euro-Pauschale entfällt.
Verzug bei B2B-Rechnungen (2026):
Der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank wird zum 1. Januar und 1. Juli angepasst.
• seit 1. Januar 2026: 1,27 % → Verzugszinsen B2B 10,27 %
• seit 1. Juli 2026: 1,52 % → Verzugszinsen B2B 10,52 %. Verzugspauschale: 40 Euro je Forderung (nur wenn der Schuldner kein Verbraucher ist). Maßgeblich ist der Basiszinssatz zum Zeitpunkt des Verzugs.
Der Satz ändert sich halbjährlich — prüfen Sie vor der Berechnung den aktuellen Wert.

Ein Kunde schuldet Ihnen 5.000 Euro. Die Rechnung war am 10. Februar 2026 fällig, gezahlt hat er erst am 21. April 2026 — 70 Tage zu spät.
Der Verzug begann im ersten Halbjahr 2026, es gilt der B2B-Satz von 10,27 %. Zinsen: 5.000 × 10,27 % × 70 ÷ 365 = 98,48 Euro.
Dazu kommt die Verzugspauschale von 40 Euro.
Über die eigentliche Rechnung hinaus stehen Ihnen damit 138,48 Euro zu.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Rechnung prüfen. Stellen Sie sicher, dass die Rechnung angekommen und korrekt ist. Oft hakt es nur an einem falschen Verwendungszweck oder einer falschen Kontonummer.
Mahnung senden. Die erste Mahnung ist meist freundlich — eine Erinnerung, dass die Rechnung überfällig ist. Reagiert der Kunde nicht, folgt eine deutlichere Mahnung, in der Sie Verzugszinsen und Pauschale bereits benennen.
Gerichtliches Mahnverfahren. Bleiben Mahnungen erfolglos, können Sie einen Mahnbescheid beantragen — ein schnelles und vergleichsweise günstiges Verfahren. Der Antrag läuft online über das automatisierte Mahnverfahren.
Klage. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht das Verfahren in ein gerichtliches Klageverfahren über.
Lassen Sie sich mit dem Eintreiben nicht zu viel Zeit: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Überfällige Rechnungen in MeineRechnungOnline bearbeiten
In MeineRechnungOnline sehen Sie überfällige Rechnungen auf einen Blick — in der Rechnungsübersicht filtern Sie einfach nach Status.

Ist eine Rechnung überfällig, senden Sie die Mahnung direkt aus der Anwendung. Eine vorbereitete Vorlage steht bereit, die Sie nur ausfüllen und versenden — den Mahnungstext müssen Sie also nicht jedes Mal neu schreiben.
So funktioniert es:
Klicken Sie bei der betreffenden Rechnung auf das Senden-Symbol.

Es öffnet sich das Mahnungsfenster — ergänzen Sie den Empfänger und passen Sie den Text bei Bedarf an.

Versenden Sie die Mahnung mit der Schaltfläche E-Mail senden.
Problemen vorbeugen, bevor sie entstehen
Das Fälligkeitsdatum legen Sie auf jeder Rechnung selbst fest — je nachdem, was Sie mit dem Kunden vereinbart haben. Und damit Ihre Verzugsbedingungen schwarz auf weiß festgehalten sind, nutzen Sie beim Erstellen das Notizfeld: Hier können Sie zum Beispiel vermerken, dass bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen oder eine Vertragsstrafe anfallen. Der Kunde sieht das direkt auf der Rechnung, Ihre Bedingungen sind von Anfang an dokumentiert und die zweite Mahnung überrascht niemanden.
Eigene E-Mail-Vorlagen erstellen (auch für Mahnungen)
Ab wann ist eine Rechnung offiziell überfällig?
Am Tag nach dem Fälligkeitsdatum, wenn der Betrag nicht eingegangen ist. Haben Sie kein Zahlungsziel vereinbart, gerät ein gewerblicher Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.
Müssen Verzugszinsen auf der Rechnung stehen, damit ich sie verlangen kann?
Nein. Der Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen entsteht automatisch. Sie müssen ihn weder auf der Rechnung noch im Vertrag festhalten und den Kunden nicht vorher mahnen.
Wie hoch sind die Verzugszinsen?
Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sind es 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Seit dem 1. Juli 2026 liegt der Basiszinssatz bei 1,52 %, der B2B-Verzugszins also bei 10,52 % pro Jahr.
Was ist die Verzugspauschale von 40 Euro?
Eine pauschale Entschädigung für die Kosten der Beitreibung. Ist der Schuldner kein Verbraucher, steht sie Ihnen je überfälliger Forderung automatisch zu, ohne Nachweis. Bei Rechnungen an Verbraucher gilt sie nicht.
Bis wann muss ich eine offene Rechnung eintreiben?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Danach kann sich der Schuldner auf die Verjährung berufen.
Wann kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten?
Sobald sich der Kunde in Verzug befindet und auf Mahnungen nicht reagiert. Den Mahnbescheid beantragen Sie online über das automatisierte Mahnverfahren — ein schnelleres und günstigeres Verfahren als die Klage.
