Wertminderung / Impairment

Wertminderung / Impairment ist die außerplanmäßige Senkung des Buchwerts eines Vermögenswerts, wenn sein erzielbarer Betrag dauerhaft niedriger ist. Das kann Sachanlagen, immaterielle Werte, Vorräte oder Forderungen betreffen. Sie bildet eine unvorhergesehene Verschlechterung ab und unterscheidet sich von der planmäßigen Abschreibung über die Nutzungsdauer.
Eine Wertminderung wird erfasst, sobald es klare Hinweise gibt. Dazu vergleichst du den Buchwert mit dem realistisch erzielbaren Betrag aus Nutzung oder Verkauf und buchst die Differenz als Aufwand. Erholt sich der Wert später, kann eine Zuschreibung möglich sein – höchstens bis zu dem Wert, der ohne Wertminderung bestehen würde und nur, wenn die Gründe wirklich weggefallen sind.

Beispiel aus dem Alltag
Eine Maschine wird beschädigt und liefert nur noch geringere Leistung. Der bisherige Buchwert ist zu hoch – die Differenz zum niedrigeren erzielbaren Betrag wird als Wertminderung gebucht.
Typische Anzeichen für eine Wertminderung:
- Starker Preisverfall oder Nachfrageeinbruch am Markt.
- Technische Überholung oder veraltete Produkte/Software.
- Physische Schäden, hohe Ausfallzeiten oder eingeschränkte Nutzung.
- Rechtliche Änderungen, die die Nutzung oder Veräußerung begrenzen.
- Bei Forderungen: Hinweise auf Zahlungsausfälle oder Insolvenzen von Kunden.
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