Wechsel

Wechsel ist ein schriftliches, übertragbares Zahlungsversprechen. Er dient dazu, eine Forderung abzusichern oder Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt zu organisieren. Ein Wechsel kann weitergegeben werden (Indossament), sodass auch Dritte daraus Zahlung verlangen können.
Es gibt zwei Grundformen: Beim gezogenen Wechsel (Tratte) weist der Aussteller eine andere Person oder Firma (Bezogener) an, den Betrag zu zahlen; wirksam wird er durch deren Akzept. Beim Solawechsel verpflichtet sich der Aussteller selbst zur Zahlung.
Diese Angaben sollten auf einem Wechsel stehen:
- Bezeichnung „Wechsel“ im Text
- Zahlungsversprechen bzw. Anweisung, einen bestimmten Betrag zu zahlen
- Name des Bezogenen (bei gezogenem Wechsel) und des Begünstigten
- Fälligkeit und Zahlungsort
- Ausstellungsort und Datum
- Unterschrift des Ausstellers

Ein einfaches Praxisbeispiel
Ein Lieferant erhält von seinem Kunden einen akzeptierten Wechsel. Den Wechsel kann der Lieferant an die Bank weitergeben oder an einen eigenen Gläubiger übertragen, um schneller Liquidität zu bekommen.
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