Verzugsgebühr

Verzugsgebühr ist eine pauschale Gebühr, die Sie berechnen können, wenn ein Kunde nach Fälligkeit nicht zahlt. Sie soll den Aufwand für das Nachfassen und die Folgen des Zahlungsverzugs abdecken und kann neben gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen und möglichen Mahnkosten stehen.
Der Begriff ist kein fester Rechtsbegriff, sondern ergibt sich meist aus Vertrag oder AGB. Bei Geschäften mit Verbrauchern sind pauschale Gebühren stark beschränkt; bei Geschäften zwischen Unternehmen sind Pauschalen eher üblich. Wichtig ist eine nachvollziehbare Grundlage und eine angemessene Höhe.
Worauf sollten kleine Unternehmen achten:
- Grundlage schaffen: In AGB oder Angebot klar regeln, ob und ab wann eine Verzugsgebühr anfällt.
- Angemessenheit: Die Pauschale sollte den typischen Aufwand abdecken und nicht überhöht sein.
- Kombination: Verzugsgebühr, Verzugszinsen und Mahnkosten dürfen sich nicht doppelt für denselben Aufwand überschneiden.
- Kundenkreis: Bei Verbrauchern gelten strengere Grenzen als im reinen B2B-Geschäft.

Praxis-Tipp
Formulieren Sie in Ihren AGB verständlich, ab wann Verzug eintritt und welche Posten anfallen (Verzugsgebühr, Verzugszinsen, Mahnkosten). Das reduziert Rückfragen und Streit.
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