Uneinbringliche Forderung

Uneinbringliche Forderung ist eine offene Rechnung, die endgültig nicht mehr bezahlt wird. Typische Gründe sind zum Beispiel Insolvenz des Kunden, erfolglose Vollstreckung oder ein dokumentierter Forderungsverzicht.
In der Buchhaltung wird die Forderung ausgebucht; Erlös und Umsatzsteuer werden entsprechend angepasst. Bei Teilzahlungen ist nur der nicht mehr eintreibbare Rest uneinbringlich. Halten Sie Belege bereit, die die Uneinbringlichkeit nachweisen.
Das ist der Unterschied zur zweifelhaften Forderung:
- Zweifelhaft: Zahlung ist unsicher, aber noch möglich; es erfolgt keine endgültige Ausbuchung.
- Uneinbringlich: Zahlung gilt als ausgeschlossen; die Forderung wird ausgebucht.

Kurzes Beispiel
Ein Kunde zahlt eine Rechnung trotz Mahnungen nicht und ist insolvent. Die Forderung wird als uneinbringlich ausgebucht; Erlös und Umsatzsteuer werden korrigiert.
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