Steuerlicher Verlust

Steuerlicher Verlust

Steuerlicher Verlust ist der negative Betrag, der entsteht, wenn Ihre abzugsfähigen Betriebsausgaben höher sind als die steuerpflichtigen Einnahmen. Er ergibt sich aus den Steuerregeln und kann sich von einem rein buchhalterischen Minus unterscheiden. Solche Verluste können die Steuerlast mindern, indem sie mit Gewinnen verrechnet werden – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Einfaches Beispiel

In einem Jahr entsteht Verlust, im nächsten Jahr Gewinn. Der Verlust kann den Gewinn mindern, sodass insgesamt weniger Steuern anfallen.

Es gibt zwei typische Wege der Verrechnung: Beim Verlustrücktrag wird ein Verlust mit Gewinnen anderer (in der Regel früherer) Jahre verrechnet. Beim Verlustvortrag wird er in künftige Jahre mitgenommen und dort mit Gewinnen verrechnet. Welche Option und in welcher Höhe möglich ist, bestimmen die geltenden Regeln.

Worauf kleine Unternehmen besonders achten sollten:

  • Nicht alle Ausgaben sind abzugsfähig; private Kosten zählen nicht zum Verlust.
  • Verwechseln Sie steuerlichen Verlust nicht mit Liquidität: Er senkt Steuern, bringt aber kein sofortiges Geld.
  • Weisen Sie den Verlust in der Steuererklärung korrekt aus und halten Sie Belege ordentlich bereit.
  • Die Möglichkeiten der Verrechnung können je nach Rechtsform und Art der Einkünfte unterschiedlich sein.
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Praxis-Tipp

Trennen Sie private und betriebliche Zahlungen sauber und notieren Sie außergewöhnliche Aufwendungen kurz. Das erleichtert die spätere Verlustverrechnung.
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