Steuerabzug

Steuerabzug bedeutet je nach Zusammenhang entweder, dass bei einer Zahlung ein Teil als Steuer einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt wird (Quellensteuer), oder dass Aufwendungen Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage mindern (Abzug von Betriebsausgaben). Beides senkt am Ende die tatsächlich zu zahlende Steuer, aber auf unterschiedlichen Wegen.
Für kleine Unternehmen ist der Steuerabzug vor allem relevant bei Gehältern (Lohnsteuerabzug), bestimmten Bauleistungen und teils bei Zahlungen ins Ausland. Auf der anderen Seite mindern abzugsfähige Betriebsausgaben Ihren Gewinn; nicht zu verwechseln: Der Vorsteuerabzug betrifft die Umsatzsteuer und ist ein eigenes Thema.
Typische Fälle, auf die Sie stoßen können:
- Lohnsteuerabzug: Als Arbeitgeber behalten Sie die Lohnsteuer vom Bruttolohn ein und führen sie ab.
- Steuerabzug bei Bauleistungen: Auftraggeber können einen Teil der Rechnung einbehalten, sofern keine Freistellungsbescheinigung vorliegt.
- Kapitalertragsteuer: Banken behalten diese bei Zinsen oder Dividenden ein; für betriebliche Konten kann das relevant sein.
- Betriebsausgabenabzug: Laufende, betrieblich veranlasste Kosten mindern den steuerlichen Gewinn.

Nicht mit Vorsteuer verwechseln
Steuerabzug (Einbehalt oder Abzug von Aufwendungen) ist etwas anderes als der Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer. Prüfen Sie immer, um welche Steuerart es geht.
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