Rückstellung

Rückstellung ist ein Posten in der Buchführung für erwartete Kosten oder Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt noch unsicher sind. Du buchst sie als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung und als Schuld in der Bilanz. So verteilst du Kosten dorthin, wo sie wirtschaftlich hingehören.
Nicht zu verwechseln mit Rücklagen: Das sind Eigenkapital-Reserven, keine Schulden. Eine Rückstellung wird später verbraucht oder aufgelöst – je nachdem, ob der Grund eintritt oder wegfällt. Sie hilft, Gewinn nicht zu schönzurechnen, wenn absehbare Risiken bestehen.
Typische Fälle für Rückstellungen:
- Gewährleistung oder Garantiearbeiten nach dem Verkauf
- Urlaubstage und Boni, die noch nicht ausgezahlt wurden
- Kosten für Jahresabschluss, Prüfungen oder Rechtsberatung
- Drohverluste aus belastenden Verträgen

Einfaches Beispiel
Du erwartest Kosten für eine anstehende Reparatur bei einem Kundenauftrag. Du bildest eine Rückstellung, die den aktuellen Gewinn senkt und später mit der tatsächlichen Rechnung verrechnet wird.
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