Rechnungsperiode

Rechnungsperiode

Rechnungsperiode ist der Zeitraum, für den eine Rechnung Leistungen, Nutzung oder Gebühren abrechnet. Sie wird vor allem bei Abos, Wartungsverträgen und verbrauchsabhängigen Diensten genutzt und zeigt, wann die Leistung bereitgestellt oder erbracht wurde.

Sie ist nicht dasselbe wie das Rechnungsdatum (Tag der Rechnung) oder das Zahlungsziel (bis wann zu zahlen ist). Je nach Vertrag wird im Voraus oder im Nachhinein abgerechnet; bei einem Start oder Ende mitten im Monat ist oft eine anteilige Abrechnung sinnvoll.

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Ein einfaches Beispiel

Ein monatlicher Service wird für den Zeitraum 1.–31. abgerechnet. Beginnt der Vertrag am 10., steht als Rechnungsperiode 10.–31. auf der Rechnung und der Betrag wird anteilig berechnet.

Auf Rechnungen für umsatzsteuerpflichtige Leistungen wird der Leistungszeitraum angegeben; er kann identisch mit der Rechnungsperiode sein. Wichtig ist, dass der Zeitraum zum Vertrag und zu den tatsächlich erbrachten Leistungen passt.

Diese Angaben zur Rechnungsperiode machen die Rechnung klar und nachvollziehbar:

  • Start- und Enddatum des abgerechneten Zeitraums
  • Kurze Beschreibung der Leistung in dieser Periode
  • Preis je Einheit und Menge; bei Teilmonaten ein Hinweis auf anteilige Berechnung
  • Vermerk, ob Voraus- oder Nachberechnung erfolgt
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Praktischer Tipp

Nutze auf der Rechnung ein Feld „Leistungszeitraum“. Bei einmaligen Leistungen genügt oft ein Leistungsdatum statt einer ganzen Periode.
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