Muttergesellschaft

Muttergesellschaft ist ein Unternehmen, das über eine oder mehrere andere Firmen (die Tochtergesellschaften) die Kontrolle ausübt. Das geschieht meist über die Mehrheit der Stimmrechte, kann aber auch durch Verträge oder andere Möglichkeiten der Steuerung erfolgen. Zusammen bilden sie einen Konzern.
Mutter- und Tochtergesellschaft sind rechtlich eigenständig. Risiken und Finanzen werden grundsätzlich getrennt geführt; je nach Struktur kann jedoch eine gemeinsame Steuerung und Berichterstattung sinnvoll oder erforderlich sein.
Woran man eine Muttergesellschaft typischerweise erkennt:
- Mehrheit der Stimmrechte an einer anderen Gesellschaft.
- Recht, die Geschäftsführung zu bestellen oder zu kontrollieren.
- Vertragliche Kontrolle (z. B. Beherrschungsvertrag).
- Einheitliche Leitung von mehreren verbundenen Unternehmen.

Ein einfaches Beispiel
Die A‑GmbH hält die Mehrheit an der B‑GmbH und bestimmt deren Geschäftsführung. A ist die Muttergesellschaft, B die Tochtergesellschaft.
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