Minderheitsanteil

Minderheitsanteil

Minderheitsanteil (auch: Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) ist der Anteil an einer Tochtergesellschaft, der Personen oder Firmen gehört, die nicht zum Mutterunternehmen gehören. Er zeigt, welcher Teil von Eigenkapital und Ergebnis im Konzern nicht den Eigentümern der Mutter zuzurechnen ist.

Der Minderheitsanteil entsteht, wenn die Mutter eine Tochter zwar beherrscht, aber nicht alle Anteile hält. Im Konzernabschluss wird er separat ausgewiesen; im Einzelabschluss eines Unternehmens taucht er nicht auf.

So taucht der Minderheitsanteil im Abschluss auf:

  • In der Konzernbilanz: als eigener Posten innerhalb des Eigenkapitals.
  • In der Konzern-GuV: der anteilige Gewinn oder Verlust wird gesondert gezeigt.
  • Für kleine Betriebe ohne Konzern: meist nicht relevant, solange kein Konzernabschluss erstellt wird.
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Einfaches Beispiel

Die Mutter hält 80 % an einer Tochter. Die übrigen 20 % gelten als Minderheitsanteil; ihr Anteil an Gewinn und Eigenkapital wird getrennt ausgewiesen.
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