Kapitalbetrag

Kapitalbetrag

Kapitalbetrag ist der reine Grundbetrag eines Darlehens oder einer Geldanlage – die Summe ohne Zinsen, Gebühren oder Steuern. Von diesem Betrag werden Zinsen berechnet; durch Tilgungen sinkt er Schritt für Schritt.

Er kommt in der Praxis bei Krediten, Ratenkauf, Leasing oder Anleihen vor. In der Buchhaltung ist er der Ausgangs- bzw. Restwert einer Verbindlichkeit oder Investition; Zinsen und Gebühren erfasst man getrennt.

Worauf Sie achten sollten:

  • Bei Krediten: Der Kapitalbetrag ist die Schuld ohne Zinsen. Jede Rate enthält Tilgung (senkt den Kapitalbetrag) und Zinsen.
  • In Verträgen und Rechnungen: Nicht mit dem Gesamtbetrag verwechseln, der Zinsen, Gebühren oder Steuern enthalten kann.
  • In der Buchhaltung: Kapitalbetrag als Anfangs- oder Restwert führen; Zinsen als Aufwand und Gebühren als Nebenkosten buchen.
  • Bei Anlagen: Der Kapitalbetrag ist das eingezahlte Kapital; Erträge kommen zusätzlich.
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Einfaches Beispiel

Bei einem Ratenkredit ist der Kapitalbetrag die geliehene Summe. Mit jeder Rate sinkt er durch Tilgung; die Zinsen werden zusätzlich berechnet.