Insolvenzverfahren

Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das startet, wenn ein Unternehmen oder eine Person seine Rechnungen dauerhaft nicht mehr bezahlen kann oder überschuldet ist. Ziel ist, das Vermögen zu ordnen, Gläubiger fair zu bedienen und – wenn möglich – den Betrieb zu sanieren; sonst folgt eine geordnete Abwicklung.

Tipp für Unternehmer
Droht Zahlungsunfähigkeit, holen Sie frühzeitig Beratung ein. Je eher Sie handeln, desto größer sind die Chancen auf Optionen wie Eigenverwaltung oder einen Insolvenzplan.
Für Unternehmen und Selbstständige ist die Regelinsolvenz üblich; für Privatpersonen gibt es die Verbraucherinsolvenz. Je nach Lage führt ein Insolvenzverwalter das Verfahren oder der Schuldner bleibt in der Eigenverwaltung mit einem Sachwalter. Möglich ist auch ein Insolvenzplan, der eine Sanierung mit Gläubigern regelt; für natürliche Personen kann am Ende eine Restschuldbefreiung stehen.
Typische Schritte im Ablauf:
- Antrag beim Insolvenzgericht und erste Prüfung der Zahlungsfähigkeit.
- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Masse (z. B. Bestellung eines vorläufigen Verwalters).
- Eröffnung des Verfahrens und Information der Gläubiger.
- Anmeldung und Prüfung der Forderungen.
- Fortführung und Sanierung nach Plan oder Verwertung des Vermögens.
- Verteilung an Gläubiger und Abschluss des Verfahrens (ggf. mit Restschuldbefreiung bei natürlichen Personen).
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