Forderungsabschreibung

Die Forderungsabschreibung ist die wertmäßige Minderung offener Kundenforderungen, wenn eine Zahlung ganz oder teilweise voraussichtlich ausfällt. So zeigen Bilanz und Gewinn die wirtschaftliche Realität. Eine Abschreibung kann teilweise erfolgen (zweifelhafte Forderung) oder vollständig (uneinbringliche Forderung). Sie wird entweder direkt auf die Forderung oder indirekt über ein Wertberichtigungskonto gebucht.

Kurzes Beispiel
Ein Kunde zahlt nur einen absehbaren Teil der Rechnung. Den erwarteten Ausfall schreibst du ab; bleibt gar keine Zahlung zu erwarten, erfolgt eine vollständige Abschreibung.
In der Praxis unterscheidet man die Einzelwertberichtigung für konkret gefährdete Posten und die Pauschalwertberichtigung für ein allgemeines Ausfallrisiko im Forderungsbestand. Wichtig ist eine klare Begründung, damit die Abschreibung betriebswirtschaftlich und steuerlich nachvollziehbar ist.

Praxis-Tipp
Dokumentiere Gründe und Schritte: Mahnungen, Schriftverkehr, Auskünfte, Inkasso oder Vergleiche. Gute Unterlagen erleichtern die Anerkennung.
Woran du prüfst, ob eine Abschreibung angemessen ist:
- Der Kunde ist zahlungsunfähig oder es liegen deutliche Hinweise auf Ausfall vor.
- Mehrere Mahnungen oder Beitreibungsversuche bleiben erfolglos.
- Es gibt eine Teilzahlung oder einen Vergleich – du rechnest nur noch mit einem Rest.
- Die Forderung ist strittig (z. B. wegen Mängeln) und wird voraussichtlich nicht voll beglichen.
- Du kannst den Ausfall mit Unterlagen belegen (Korrespondenz, Aktennotizen, Auskünfte).
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