Was ist eine Gutschrift?

Eine Gutschrift, früher als Stornorechnung bekannt, wird heute als Korrekturdokument bezeichnet. Ihre Anforderungen sind in § 45 des Umsatzsteuergesetzes Nr. 235/2004 Sb. geregelt, in der jeweils gültigen Fassung.

Es handelt sich um ein Dokument, das ein reguläres Dokument, zumeist eine Rechnung, korrigiert. Eine Gutschrift wird nur von Umsatzsteuerpflichtigen ausgestellt. Für Nicht-Umsatzsteuerpflichtige reicht es aus, eine Stornorechnung auszustellen.

Wann stellen wir eine Gutschrift aus?

Wir stellen eine Gutschrift an den Käufer aus, wenn beispielsweise:

  • eine Produktreklamation erfolgt, bei der der Kunde das gesamte Produkt oder Teile davon zurückgibt,

  • eine Dienstleistung oder Ware storniert wird (z.B. wenn Sie versehentlich eine Rechnung für etwas senden, das der Kunde nicht bestellt hat),

  • ein Preisnachlass aufgrund eines Mengenrabattes auf bereits gekaufte Waren oder Dienstleistungen gewährt wird (fakturiert).

Sie müssen die Gutschrift innerhalb von 15 Tagen nach Entdeckung der oben genannten Umstände ausstellen. Es sollte auch innerhalb dieses Zeitraums versucht werden, die Gutschrift dem Käufer zuzustellen. Es ist nicht mehr erforderlich, dass der Kunde den Empfang der Gutschrift bestätigt, es reicht, wenn Sie sie dem Käufer in der gleichen Weise wie die Rechnung zustellen.

Besondere Merkmale einer Gutschrift

Eine Gutschrift hat fast die gleiche Form wie eine Rechnung. Im Gegensatz zu einer Rechnung enthält sie jedoch Beträge mit einem negativen Vorzeichen.

Das Gesetz definiert die obligatorischen Bestandteile, die eine Gutschrift aufweisen MUSS. Diese sind:

  • Identifikationsdaten des Verkäufers und des Käufers (die gleichen wie auf der Rechnung)

  • die Registrierungsnummer des ursprünglichen Steuerdokuments (Nummer der ausgestellten Rechnung)

  • die Registrierungsnummer des korrigierten Steuerdokuments

  • der Grund für die Korrektur

  • die Differenz zwischen der korrigierten und der ursprünglichen Bemessungsgrundlage

  • die Differenz zwischen der korrigierten und der ursprünglichen Steuer

  • die Differenz zwischen dem korrigierten Betrag und dem ursprünglich zu empfangenden Betrag

  • das Datum, an dem der steuerbare Vorgang stattfand (der 'DTAP').

Wenn Sie ein vereinfachtes Steuerdokument ausgestellt haben, müssen Sie die Identifikationsdaten des Käufers, die Differenz zwischen der korrigierten und ursprünglichen Steuer sowie die Differenz zwischen der korrigierten und ursprünglichen Bemessungsgrundlage nicht in der Gutschrift angeben.

Buchung der Gutschrift

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Buchung einer Gutschrift:

1. Buchen Sie die Gutschrift auf die gleichen Konten und Seiten wie die Rechnung mit einem negativen Betrag (mit einem Minus).

2. Buchen Sie die Gutschrift auf der gegenüberliegenden Seite der Rechnung mit einem positiven Betrag (mit einem Plus).

Wie stellt man eine Gutschrift aus - Modell?

Wenn Sie unser Online-System verwenden, können Sie ein Korrekturdokument bequem darin ausstellen. Im Feld Rechnungstyp müssen Sie lediglich Korrekturdokument auswählen. Detaillierte Anleitungen einschließlich einer klaren Vorlage finden Sie auf unserer Website.