Änderungen für Unternehmer in Deutschland 2026: Das müssen Sie wissen

1) Höherer Mindestlohn und Minijob-Grenze
Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Im Jahr 2027 ist bereits ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro geplant. Für Unternehmer bedeutet das: Lohnkosten neu kalkulieren und Arbeitsverträge prüfen.
Mit der Mindestlohnerhöhung steigt automatisch auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich. Wer Minijobber beschäftigt, muss Arbeitsstunden und Vergütung entsprechend anpassen.

Überprüfen Sie frühzeitig Ihre Personalkosten und passen Sie Stundenlöhne an. So vermeiden Sie Nachzahlungen und rechtliche Probleme.
2) Steuerliche Entlastungen
Grundfreibetrag steigt - Der Grundfreibetrag erhöht sich 2026 auf 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Das bedeutet: Ein größerer Teil des Einkommens bleibt steuerfrei – besonders für Solo-Selbstständige und kleine Betriebe eine spürbare Entlastung.
Neue Pendlerpauschale - Ab 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Bislang galt der erhöhte Satz erst ab dem 21. Kilometer. Diese Änderung vereinfacht die Abrechnung und bringt insbesondere für Pendler mit kürzeren Arbeitswegen finanzielle Vorteile.
Ehrenamtspauschalen erhöht - Für gemeinnützige Organisationen wichtig: Der Übungsleiterfreibetrag steigt von 3.000 auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro jährlich.
3) Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie
Gute Nachrichten für Restaurants, Cafés und Caterer: Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Die Regelung betrifft Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, Bäckereien und Metzgereien mit Verzehr vor Ort sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Getränke bleiben weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Achten Sie darauf, in Ihrem Kassensystem Speisen und Getränke korrekt zu trennen.
4) E-Rechnung: Übergangsfrist läuft aus
Die Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich schreitet voran. Seit Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen:
Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen noch Papierrechnungen oder PDFs versenden.
Ab 2027 gilt die Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz.
Ab 2028 müssen alle B2B-Rechnungen als strukturierte E-Rechnung ausgestellt werden.

Zulässige Formate sind XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0). Ein einfaches PDF genügt nicht mehr.
5) Aktivrente für Beschäftigte
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Diese sogenannte Aktivrente soll ältere Arbeitnehmer motivieren, dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stehen.

Selbstständige sind von der Aktivrente bisher ausgeschlossen – ein Punkt, der für große Kritik sorgt. Mehrere Petitionen fordern die Einbeziehung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden.
6) Entgelttransparenz wird Pflicht
Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz umsetzen. Das bedeutet für Arbeitgeber: offenere Kommunikation über Gehaltsstrukturen, insbesondere bei Stellenausschreibungen und auf Nachfrage der Mitarbeiter.

Unternehmen mit mehr Beschäftigten müssen regelmäßige Gleichstellungs- und Entgeltprüfungen durchführen. Bei Verstößen drohen Nachzahlungen und Bußgelder.
Weitere wichtige Änderungen im Überblick
Gasspeicherumlage entfällt: Die Umlage von 0,289 Cent pro kWh wird abgeschafft – das entlastet Unternehmen mit Gasverbrauch.
Kurzarbeitergeld verlängert: Die Bezugsdauer wird bis Ende 2026 auf 24 Monate ausgedehnt.
Verstärkte Schwarzarbeitskontrollen: Ab Ende 2025 gelten Friseure, Barbershops, Nagelstudios und Kosmetiker als schwarzarbeitsgefährdete Branchen. Das bedeutet: häufigere Kontrollen durch den Zoll.
FAQ:
1. Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2026 in Deutschland?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde.
2. Welche Mehrwertsteuer gilt 2026 für Restaurants?
Für Speisen in Restaurants gilt dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert.
3. Wann muss ich als Unternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Bis Ende 2026 dürfen noch Papierrechnungen versendet werden. Ab 2027 gilt die Pflicht für Unternehmen mit über 800.000 Euro Umsatz, ab 2028 für alle.
4. Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ermöglicht Rentnern, die freiwillig weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen.
Fazit:
Das Jahr 2026 bringt für Unternehmer in Deutschland eine Mischung aus Entlastungen und neuen Pflichten. Auf der positiven Seite stehen die dauerhafte Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, der höhere Grundfreibetrag und die verbesserte Pendlerpauschale. Gleichzeitig müssen sich Betriebe auf steigende Lohnkosten durch den höheren Mindestlohn einstellen und ihre Prozesse für die E-Rechnungspflicht vorbereiten.
