Kindergeld 2026: Neue Höhe, Anspruch und Auszahlung im Überblick

Neue Höhe des Kindergeldes ab 2026
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat. Das sind vier Euro mehr als im Vorjahr – auf das Jahr gerechnet entspricht das einer zusätzlichen Unterstützung von 48 Euro pro Kind. Die Höhe ist seit 2023 für alle Kinder identisch; eine Staffelung nach Geschwisterzahl gibt es nicht mehr.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Eltern oder Erziehungsberechtigte, die in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Auch Adoptiv-, Stief-, Pflegeeltern und Großeltern können anspruchsberechtigt sein, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt.
Kindergeld wird in der Regel gezahlt:
für alle Kinder bis zum 18. Geburtstag
für Kinder in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis maximal zum 25. Lebensjahr
für arbeitslos gemeldete Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Wichtig: Mit dem 18. Geburtstag endet der Anspruch automatisch, sofern der Familienkasse nicht rechtzeitig ein Nachweis über die laufende Ausbildung vorgelegt wird.
Antrag und Auszahlung
Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt – online über das Familienkassen-Profil oder schriftlich per Post. Benötigt werden insbesondere die Steuer-Identifikationsnummer von Antragsteller und Kind sowie die IBAN für die Überweisung.

Der konkrete Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer:
Endziffern 0 und 1: Auszahlung zu Beginn des Monats
Endziffern 2 bis 7: im Laufe des Monats
Endziffern 8 und 9: gegen Monatsende
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Eltern mit höherem Einkommen profitieren steuerlich möglicherweise stärker vom Kinderfreibetrag, der 2026 auf 9.756 Euro pro Kind steigt. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch im Wege einer sogenannten Günstigerprüfung, welche Variante für die Familie vorteilhafter ist – ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Ergänzende Leistung: Kinderzuschlag
Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (KiZ) beantragen. Der Höchstbetrag liegt 2026 unverändert bei 297 Euro pro Kind und Monat. Ob ein Anspruch voraussichtlich besteht, lässt sich vorab mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen.

Wer sich darüber hinaus für die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Elternschaft interessiert, findet weiterführende Informationen in unserem Beitrag zu Mutterschutz und Elternzeit in Deutschland.
Fazit
Die Erhöhung des Kindergeldes auf 259 Euro entlastet Familien spürbar, auch wenn der Anstieg moderat ausfällt. Wer bereits Kindergeld bezieht, profitiert automatisch. Selbstständige und Unternehmer sollten zusätzlich prüfen, ob in ihrem Fall der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger ist – und ob ergänzende Leistungen wie der Kinderzuschlag in Frage kommen.
FAQ:
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat – einheitlich für jedes Kind.
Muss ich die Erhöhung beantragen?
Nein. Die Familienkasse passt die Auszahlung automatisch an. Wer bereits Kindergeld bezieht, muss nichts unternehmen.
Bis zu welchem Alter wird Kindergeld gezahlt?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium maximal bis zum 25. Lebensjahr.
Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, der Kinderfreibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für die Familie günstiger ist.

