Pflichtangaben auf einer Rechnung mit Umsatzsteuer

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers – vollständige Firmenbezeichnung und Geschäftsadresse.

  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers – also des Kunden bzw. Rechnungsempfängers.

  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – mindestens eine dieser Angaben ist erforderlich.

  • Rechnungsdatum – Tag der Ausstellung der Rechnung.

  • Fortlaufende Rechnungsnummer – zur eindeutigen Identifikation.

  • Leistungsbeschreibung – Art und Umfang der Leistung oder Lieferung.

  • Leistungsdatum – Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (falls abweichend vom Rechnungsdatum).

  • Entgelt und Umsatzsteuerbetrag – Nettobetrag, Umsatzsteuersatz, Steuerbetrag und Bruttosumme.

  • Angewendeter Umsatzsteuersatz – z. B. 19 % oder 7 %.

Empfohlene Angaben für mehr Übersicht und Klarheit

Neben den gesetzlichen Vorgaben empfiehlt es sich, auch folgende zusätzliche Angaben auf der Rechnung zu vermerken:

  • Zahlungsziel – z. B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug“.

  • Bankverbindung – IBAN, BIC und Bankname.

  • Kundennummer und Auftragsreferenz – zur besseren Zuordnung.

  • Hinweis auf AGB oder Eigentumsvorbehalt – wenn gewünscht.

  • Kontaktinformationen – Telefon, E-Mail für Rückfragen.

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Tipps aus der Praxis

  • Nutzen Sie eine fortlaufende Rechnungsnummer – das erleichtert die Buchhaltung und vermeidet doppelte Nummern.

  • Prüfen Sie den korrekten Umsatzsteuersatz – gerade bei Mischleistungen oder Ausnahmen wichtig.

  • Speichern Sie die Rechnung digital und revisionssicher – z. B. als PDF mit Zeitstempel.

  • Verweisen Sie bei Skonto oder Teilzahlungen klar auf die Konditionen.

  • Achten Sie auf Lesbarkeit und klare Struktur – das erleichtert die Verarbeitung auf Kundenseite.

Wann wird eine Rechnung mit Umsatzsteuer verwendet?

Eine Rechnung mit Umsatzsteuer ist immer erforderlich, wenn:

  • der Rechnungsaussteller zum Regelbesteuerungsverfahren gehört,

  • die Leistung oder Lieferung nicht steuerfrei ist (z. B. keine Ausfuhrlieferung oder Kleinunternehmerregelung greift),

  • der Empfänger der Leistung ein Unternehmen oder Freiberufler ist und die Vorsteuer geltend machen möchte.

Diese Rechnung ist im Geschäftsverkehr in Deutschland Standard.