Eine Rechnung, oder Abrechnung für Arbeiten, Waren oder Dienstleistungen, enthält in der Regel das Ausstellungsdatum, das Fälligkeitsdatum, eine Beschreibung dessen, wofür der Zahler zu zahlen hat, und die Zahlungsmethode. Eine auf diese Weise ausgestellte Rechnung dient als Buchhaltungsdokument.
Besondere Merkmale der Rechnung
Es gibt drei Arten von Unternehmen:
Umsatzsteuerbefreite
Umsatzsteuerpflichtige
Identifizierte Person
Jeder von ihnen muss für seine Dienstleistungen ein Dokument, d. h. eine Rechnung, ausstellen und erfassen.
Die folgenden Anforderungen sind für jeden Unternehmer verpflichtend:
Beteiligte Personen (Institutionen), auf die es zutrifft - Name und Vorname (bei natürlichen Personen), bzw. Firmenname, Firmensitz und ID-Nummer,
Registerbezeichnung - gilt für den Lieferanten (Handelsregister, Gewerberegister etc.),
Dokumentbezeichnung - z. B. numerisch,
Ausstellungsdatum des Dokuments,
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Betrag.
Im Falle von Umsatzsteuerpflichtigen muss die Rechnung auch Folgendes enthalten:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Steueridentifikationsnummer,
Datum der steuerpflichtigen Lieferung,
Umfang und Art der erbrachten Leistung,
Bemessungsgrundlage, Betrag und Steuersatz,
-
Und für spezifische Situationen die Umsatzsteuerregelungen (Reverse-Charge-Verfahren, Sonderregelungen etc.)
In speziellen Fällen erlaubt das Gesetz auch die Ausstellung eines vereinfachten Steuerdokuments, das von einigen der oben genannten Anforderungen befreit ist; dies gilt beispielsweise für Kassenzettel aus einem Lebensmittelgeschäft.
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